Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr verehrte Eltern,

ab dem 31.05.2021 kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten NRWs mit einer stabilen Inzidenz unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück!

Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.

Präsenzunterricht in Klassen und Kursen

  • Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstäke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend.
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an den Klassenarbeiten / Klausuren ist mit der Pflicht zu einem Selbsttest in der Schule, alternativ mit einem Nachweis eines negativen Testergebnisses eines entsprechenden Testzentrums, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, verbunden.
  • In der Schule wird montags und donnerstags jeweils in der ersten Unterrichtsstunde getestet.
  • Nach erfolgtem Test erhalten die SuS ein Formular als Nachweis über den erfolgten Test, das vom Fachlehrer bzw. vom Lehrpersonal im Testzentrum zu unterschreiben ist. Dieses Formular muss auf Verlangen der Lehrkraft im Unterricht vorgezeigt werden können.
  • SuS aus Kooperationskursen werden im Fachunterricht mitgetestet, sofern sie an ihren eigenen Schulen noch nicht getestet wurden.
  • SuS mit positiven Testergebnis müssen je nach Alter abgeholt werden oder selbstständig ihren Heimweg ohne Nutzung des ÖPNV antreten und sind dazu verpflichtet schnellstmöglich einen PCR-Test von einem Arzt oder in einem öffentlichen Testzentrum durchführen zu lassen.
  • Die Schule ist dazu verpflichtet, ein positives Testergebnis umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen.
  • SuS, die in der Schule positiv getestet wurden, können erst nach Vorlage eines Nachweises über einen negativen PCR-Test wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Um die Handhabung der Röhrchen mit der Testflüssigkeit zu erleichtern, hilft eine normale Wäscheklammer oder ein Lego-Duplo-Baustein, in die bzw. in den das Röhrchen hineingestellt werden kann. Vielleicht geben Sie Ihrem Kind ein entsprechendes Utensil mit.
  • Die durch die Testungen erhöhten Sicherheitsmaßnahmen ermöglichen auch eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht, d.h. der Unterricht in differenzierten Lerngruppen kann uneingeschränkt stattfinden!

Exkursionen / außerschulische Partner / AG-Angebot

  • Der Besuch von außerschulischen Lernorten ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich!
  • Ab dem 24.06. bis zur Zeugnisausgabe gilt allerdings der im Terminplan ausgewiesene Exkursions-Stopp!
  • AGs können wieder durchgeführt werden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler entnehmen bitte der Homepage bzw. den Aushängen in der Schule, die in Kürze erfolgen, ob und wann ihre AG wieder startet.
  • Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist wieder zulässig, damit kann auch die Übermittagsbetreuung wieder stattfinden. Auch hierzu bitte Aushänge bzw. eine Information auf der Homepage, die in Kürze erfolgen, beachten.

Umgang mit Klassenarbeiten und Klausuren

  • Die Klausuren in der Oberstufe finden weiterhin nach den bekannten Klausurplänen statt.
  • Die Fachlehrer teilen ihren Klassen und Kursen rechtzeitig Termine für Klassenarbeiten mit.
  • Diese finden in der Regel in den regulären Unterrichtsstunden nach Stundenplan statt.
  • Da die Klassenarbeiten nun wieder im regulären Unterricht in einem Raum und nur unter Aufsicht des Fachlehrers geschrieben werden, findet aller weiterer Unterricht auch an diesen Tagen regulär statt!

Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)

  • Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden.
  • Allerdings findet der Sportunterricht in der Regel im Freien statt.
  • Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden.
  • Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
  • Intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig!
  • Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.
  • Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.
  • Die Auswahl der Lerninhalte- und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann!
  • Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind unter www.schulsport-nrw.de abrufbar.

Notbetreuung

  • Da die Rückkehr zum Präsenzbetrieb eine vollständige Beschulung aller Schülerinnen und Schüler ermöglicht, entfällt die Notbetreuung.

Schulkiosk

  • Der Schulkiosk darf wieder zur Versorgung derjenigen, die sich am Schulstandort aufhalten, unter Beachtung der Vorgaben zum Infektionsschutz und der Hygienevorschriften geöffnet werden.

Ich wünsche allen einen guten Start in den vollständigen Präsenzunterricht!

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)