Präambel
Im Einklang mit dem Leitbild des Stadtgymnasiums Dortmund, das auf den Grundwerten der Global Citizenship Education und den 17 Zielen der Bildung für Nachhaltigkeit basiert, erkennen wir die Bedeutung eines respektvollen, verantwortungsvollen und gemeinschaftlichen Zusammenlebens auf Grundlage unserer demokratischen Grundwerte an.
Als Mitglieder der Schulgemeinschaft des Stadtgymnasiums Dortmund verpflichten wir uns dazu, ein Umfeld zu schaffen, das von gegenseitigem Respekt, Toleranz und Wertschätzung geprägt ist. Wir setzen uns aktiv für die Förderung von Vielfalt ein, indem wir uns bewusst gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Ungerechtigkeit wenden.
Wir erkennen die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung an und verpflichten uns dazu, einen umweltbewussten und nachhaltigen Lebensstil zu fördern. Durch unser Handeln streben wir danach, Ressourcen zu schonen, Abfall zu reduzieren und umweltfreundliche Praktiken zu unterstützen.
Formularbeginn
Die nachfolgenden „Regeln des Zusammenlebens“ wurden nach ausführlichen Diskussionen in allen Mitwirkungsgremien sorgfältig geprüft und schließlich auf der Schulkonferenz am 06.03.2025 verabschiedet. Diese Regeln dienen dazu, eine positive und unterstützende Lernumgebung zu schaffen, in der jedes Mitglied der Schulgemeinschaft sein volles Potenzial entfalten kann. Diese Regeln sind verbindlich für sämtliche Bereiche des schulischen Lebens.
Grundsätzliche Verhaltensmaßnahmen
1 Zeitlicher Rahmen
- Die erste Stunde des Regelunterrichts beginnt um 7.55 Uhr. Die weiteren Zeiten sowie die Kurzstundenregelungen sind der Anlage zu entnehmen.
- Die Schülerinnen und Schüler begeben sich vor der ersten Stunde und auch am Ende der großen Pausen mit dem ersten Klingeln unmittelbar zu den Klassen- oder Kursräumen.
- Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich täglich über die Unterrichtsänderungen und schulinternen Mitteilungen zu informieren. Sollte die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, informiert ein/e Klassensprecher(in) bzw. Kurssprecher(in) das Sekretariat bzw. fragt im Lehrerzimmer nach.
2 Soziales Verhalten
- Grundlegende Umgangsformen unserer Gesellschaft und eine angemessene Sprache und Bekleidung gelten am StG als selbstverständlich.
- Gewalt jeglicher Art wird nicht geduldet.
3 Verhalten außerhalb der Unterrichtszeit
- Nach dem Ende des Unterrichts werden die Klassen- und Fachräume zügig verlassen. Auf keinen Fall dürfen sich während der großen Pausen – wegen der besonderen Gefährdungssituation – Schülerinnen und Schüler in den Treppenhäusern und Fluren aufhalten.
- Den Schülerinnen und Schüler des StG stehen in den großen Pausen die Toiletten auf den Schulhöfen zur Verfügung. In den kleinen Pausen sind die Toiletten in den Aufgängen zu nutzen.
- Das Fußballspielen mit Softbällen und Basketballspielen ist auf die dafür vorgesehenen Flächen beschränkt.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I (Jg. 5-10) nur nach Beendigung des Schultages gestattet.
- Das Rauchen sowie das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Drogen ist auf dem Schulgelände streng untersagt.
4 Verhalten während des Unterrichts
- Während des Unterrichts dürfen keine Speisen eingenommen und kein Kaugummi gekaut werden. Ausnahmen bilden Klausuren und Klassenarbeiten.
- Die in der Anlage befindlichen iPad- und Handyregeln sind einzuhalten.
- Weitere fach- und fachraumbezogene Präzisierungen und detaillierte Umsetzungsbestimmungen werden ggf. durch die unterrichtenden Fachlehrkräfte bekanntgegeben.
5 Verhalten bei Schulversäumnissen
- Im Krankheitsfall wird der Schüler/die Schülerin unverzüglich über WebUntis abgemeldet. In Ausnahmefällen ist dies auch über das Sekretariat möglich. Das Schulversäumnis ist durch einen Erziehungsberechtigten schriftlich oder durch Einreichen eines Attests bei der Klassenleitung zu entschuldigen. Die Abmeldung über WebUntis durch einen Erziehungsberechtigten gilt als schriftliche Entschuldigung. In der Oberstufe greift die Regelung zum „Umgang mit Abwesenheit bei Klausuren“ (siehe Anlage).
- Beurlaubungen für bis zu einem Tag sind bei der Klassenleitung oder der Stufenleitung einzuholen, Beurlaubungen darüber hinaus sowie vor und nach den Ferien sind bei der Schulleitung mit dem entsprechenden Formular einzuholen (siehe Homepage: Service -> Formulare zum Download). Beurlaubungen müssen in der Regel mindestens eine Woche vorher schriftlich beantragt werden.
- Muss eine Schülerin oder ein Schüler krankheitsbedingt den Unterricht vorzeitig beenden, muss sie bzw. er sich beim Sekretariat abmelden.
6 Sicherheit im Schulbereich
- Alle Schülerinnen und Schüler sind auf dem Schulweg und während des Unterrichts versichert. Unfälle, die sich während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg ereignen, sind sofort dem Sekretariat zu melden.
- Das Abstellen von Fahrzeugen (Fahrräder, Mopeds, Motorräder) ist nur auf den dafür vorgesehenen Stellflächen erlaubt. Das Parken auf dem Lehrerparkplatz ist den Lehrkräften vorbehalten.
- Gegenstände, die eine Gefährdung darstellen (Messer und Waffen jeglicher Art, waffenähnliche Gegenstände, Laserpointer usw.), dürfen nicht zur Schule mitgebracht werden.
- Gefährdende Aktivitäten, z.B. Skateboardfahren auf dem Schulgelände, Rennen oder Fußballspielen im Gebäude, sind zu unterlassen.
- Es wird dringend geraten, Wertgegenstände und größere Geldbeträge nicht mit in die Schule zu bringen. Bei Verlust kann die Schule keine Haftung übernehmen.
- Bei Alarm ist den Anweisungen der anwesenden Lehrerinnen und Lehrer sowie der Sicherheitskräfte zu folgen. Die markierten Fluchtwege sind einzuhalten. Bei Betreten eines Raumes ist der Fluchtplan zu beachten.
- Die in der Anlage befindlichen Regeln zum Umgang mit dem Wasserspender sind einzuhalten.
7 Sauberkeit und Umweltschutz
- Umweltschutz ist ein verbindliches Prinzip des Verhaltens in der Schule, deshalb gilt das Gebot, sparsam mit Energie und Wasser umzugehen und keinen unnötigen Abfall zu verursachen und anfallenden Abfall sachgerecht zu trennen.
- Alle Beteiligten tragen Verantwortung für die Sauberkeit im Schulgebäude. Die Einrichtung wird pfleglich behandelt. Die Klassen- und Pickdienste müssen eingehalten werden.
- Wer durch fahrlässiges oder mutwilliges Verhalten einen Schaden an den Baulichkeiten, Einrichtungen, Leihgaben und sonstigem Inventar der Schule oder am Eigentum Anderer verursacht, ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz der dadurch entstandenen Kosten verpflichtet.
8 Hausrecht
- Das Anbringen von Plakaten und sonstigen Mitteilungen bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
- Schülerveranstaltungen aller Art müssen von der Schulleitung genehmigt sein.
- Die Schulleitung (in Abwesenheit eine Vertretung) übt das Hausrecht im Auftrag und im Einzelfall nach Weisung des Schulträgers aus. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden. Das Schulpersonal kann schulfremden Personen den Aufenthalt im Bereich der Schule verbieten. Gegenüber Schulfremden kann das Hausrecht auch von einer durch die Stadt beauftragten Person (z.B. der Schulhausmeisterin) ausgeübt werden.
- Die Schülerinnen und Schüler sowie Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen aller im Schulgebäude tätigen Kräfte nachzukommen.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich in der Schule und auf dem Schulgelände mit ihrem Schülerausweis gegenüber dem Schulpersonal ausweisen zu können.
9 Elektronische Medien
- Die in der Anlage befindlichen iPad- und Handyregeln sind einzuhalten.
- Bei Klassenarbeiten und Klausuren müssen iPads, Mobiltelefone und Smartwatches ausgeschaltet in Sichtweite der Lehrkraft liegen.
Die Schulleitung kann in Bedarfsfällen (z. B. wetterbedingt, bei Veranstaltungen usw.) die o. g. Bestimmungen für kurze Zeiträume anpassen.
Anlage
Stunderaster
1. Stunde | 07:55 – 08:40 | 5 Min Pause |
2. Stunde | 08:45 – 09:30 | 20 Min Pause |
3. Stunde | 09:50 – 10:35 | 5 Min Pause |
4. Stunde | 10:40 – 11:25 | 15 Min Pause |
5. Stunde | 11:40 – 12:25 | 5 Min Pause |
6. Stunde | 12:30 – 13:15 | 20 Min Pause |
7. Stunde | 13:35 – 14:20 | 5 Min Pause |
8. Stunde | 14:25 – 15:10 | 5 Min Pause |
9. Stunde | 15:15 – 16:00 | 5 Min Pause |
10. Stunde | 16:05 – 16:50 | 5 Min Pause |
Kurzstundenraster
1. Stunde | 07:55 – 08:30 | 5 Min Pause |
2. Stunde | 08:35 – 09:10 | 15 Min Pause |
3. Stunde | 09:25 – 10:00 | 5 Min Pause |
4. Stunde | 10:05 – 10:40 | 10 Min Pause |
5. Stunde | 10:50 – 11:25 | 5 Min Pause |
6. Stunde | 11:30 – 12:05 | 10 Min Pause |
7. Stunde | 12:15 – 12:50 | 5 Min Pause |
8. Stunde | 12:55 – 13:30 | 5 Min Pause |
9. Stunde | 13:35 – 14:10 | 5 Min Pause |
10. Stunde | 14:15 – 15:00 | 5 Min Pause |
Mit Ausnahme von der jeweiligen ersten Regel gelten die folgenden iPad- und Handy-Regeln für alle Jahrgangsstufen:
iPad-Regeln
- Für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10) bleiben iPads auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude ausgeschaltet in der Tasche. Über Ausnahmen entscheiden die Lehrkräfte.
- Die Nutzung während des Unterrichts geschieht ausschließlich auf Anweisung der Lehrkräfte, ansonsten bleibt das iPad in der Schultasche.
- In der Schule wird das iPad ausschließlich für schulische Zwecke verwendet. Internetnutzung, Spiele, Messenger, Kamera usw. sind nur auf Anweisung der Lehrkraft erlaubt.
- Grundsätzlich dürfen auf dem Gelände oder im Schulgebäude keine Film- und Fotoaufnahmen und Audiomitschnitte gemacht werden. Für unterrichtliche Zwecke kann die Lehrkraft eine Ausnahme machen.
- Gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische, fremdenfeindliche oder diskriminierende Inhalte, die die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen oder zu Hass und Gewalt aufrufen, sind Straftatbestände und dürfen weder mitgeführt noch verbreitet werden.
- In der Schule trägt jeder Schüler / jede Schülerin Verantwortung für das eigene Gerät und passt selbstständig darauf auf.
- Der Speicherplatz auf den iPads dient schulischen Zwecken. Bei fehlendem Speicherplatz müssen private Apps und Daten gelöscht werden.
- iPad und Stift werden aufgeladen mit zur Schule gebracht.
- Bei der iPad-Nutzung gelten die allgemeinen Schul- und Klassenregeln, insbesondere jegliche Form von respektlosem oder verletzendem Umgang ist nicht gestattet.
Handyregeln
- Für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10) bleiben Handys auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude ausgeschaltet. Über Ausnahmen entscheiden die Lehrkräfte.
- Handys dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Lehrkräfte während der Unterrichtszeit und in den kleinen Pausen genutzt werden.
- Grundsätzlich dürfen auf dem Gelände oder im Schulgebäude keine Film- und Fotoaufnahmen und Audiomitschnitte gemacht werden. Für unterrichtliche Zwecke kann die Lehrkraft eine Ausnahme machen.
- Gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische, fremdenfeindliche oder diskriminierende Inhalte, die die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen oder zu Hass und Gewalt aufrufen, sind Straftatbestände und dürfen weder mitgeführt noch verbreitet werden.