Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen hat dem Antrag der Stadt Dortmund, die Schulen aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens am Montag nicht zu öffnen, entsprochen.
Es gilt damit weiterhin der Modus der letzten Schulwoche mit folgenden Regelungen:
Regelungen für die Q2
- Der Unterricht findet nur in den Abiturfächern in Präsenz oder Distanz nach Wahl der SuS bis einschließlich Mittwoch (21.04.21) statt.
- Am Donnerstag (22.04.21) erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Abiturzulassung nach einem zeitlich versetzen Plan, der ihnen von den Jahrgangsstufenleitern übermittelt wird.
- Ab dem 23.04.21 beginnen die schriftlichen Abiturprüfungen
Regelungen für die Q1
- Der Unterricht wird in Präsenz nach Stundenplan erteilt.
- Klausuren werden nach Plan geschrieben.
Regelungen für die Jahrgänge 5 bis 10
- Der Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 findet in Distanz per Videokonferenz nach Stundenplan statt.
Notbetreuung
- Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und 6 wird weiterhin auf Antrag der Eltern eine Notbetreuung ermöglicht. Die Anmeldung erfolgt über das bekannte Formular auf der Homepage.
Umsetzung der Regelungen zu den Selbsttests
Durchführung für Schülerinnen und Schüler
- Die Selbsttests finden montags und donnerstags in der ersten Stunde statt und werden vom jeweiligen FL durchgeführt.
- Die SuS, die nicht zur ersten Stunde haben, werden im Testzentrum auf dem kleinen Schulhof, in der ersten Stunde getestet. Anschließend müssen sie das Schulgelände bis zum Beginn ihres regulären Unterrichts wieder verlassen. Falls sie dieses Testangebot nicht wahrnehmen, müssen sie beim Schulbesuch einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegen.
- Auch die SuS, die sich in der Notbetreuung befinden, werden an den oben genannten Testtagen getestet.
- „Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus. … Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.“ (zitiert aus der SchulMail des MSB vom 14.04.21)
- Nach erfolgtem Test erhalten die SuS ein Formular als Nachweis über den erfolgten Test, das vom Fachlehrer bzw. vom Lehrpersonal im Testzentrum zu unterschreiben ist.
- SuS aus Kooperationskursen werden im Fachunterricht mitgetestet.
- SuS mit positiven Testergebnis müssen je nach Alter abgeholt werden oder selbstständig ihren Heimweg ohne Nutzung des ÖPNV antreten und sind dazu verpflichtet schnellstmöglich einen PCR-Test von einem Arzt oder in einem öffentlichen Testzentrum durchführen zu lassen.
- Die Schule ist dazu verpflichtet, ein positives Testergebnis umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen.
- SuS, die in der Schule positiv getestet wurden, können erst nach Vorlage eines negativen PCR-Tests wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.
In der Hoffnung, dass wir damit einen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens leisten können, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!
Stefanie Klimasch
(Schulleiterin)
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