Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat das Schulministerium entschieden, dass vom kommenden Montag an zunächst für eine Woche Distanzunterricht mit einigen Ausnahmen stattfinden soll.
Am Stadtgymnasium werden die Vorgaben des Ministeriums wie folgt umgesetzt:
Jahrgangstufen 5 – 10
- Der Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 findet in Distanz per Videokonferenz nach Stundenplan statt.
Qualifikationsphase
Q1
- Der Unterricht in der Q1 findet in Präsenz nach Stundenplan statt.
- Das heißt auch alle in der Q1 noch zu schreibenden Klausuren finden nach Plan statt.
- Die Kooperationskurse mit dem KKG finden in Distanz statt.
Q2
- Die SuS der Q2 erhalten in den nächsten 14 Tagen ausschließlich Unterricht in ihren Abiturfächern.
- Um Quarantäne- und Infektionsrisiken für die Abiturienten zu vermeiden, dürfen die Schülerinnen und Schüler selber entscheiden, ob sie am Unterricht in der Schule oder von Zuhause aus der Distanz teilnehmen. Der Fachlehrer wird den Unterricht aus der Schule orientiert an den Charakteristika des Distanzunterrichts durchführen.
- Falls sich Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Unterricht in der Schule entscheiden, der ja nur noch in den Abiturfächern stattfindet, entstehen für diese Schülerinnen und Schüler Springstunden. Für diese Springstunden gelten folgende Verhaltensregeln:
- Schulgelände verlassen, wenn es geht, nach Hause fahren!
- Gruppenbildung ist untersagt!
- Die Schülerinnen und Schüler teilen ihren jeweiligen Fachlehrern in den Abiturfächern mit, ob sie den Unterricht in Präsenz oder Distanz wahrnehmen!
- Die Rückgabe der Klausuren erfolgt in der jeweils ersten Stunde des Faches nach den Ferien in Präsenz!
- Die Kooperationskurse mit dem KKG finden in Distanz statt.
- Das Abitur startet wie angekündigt am 23.04.21.
Internationale Klassen
- Der Unterricht in den beiden Internationalen Klassen findet in Distanz statt.
Notbetreuung
- Für die Jahrgänge 5 und 6 wird eine Notbetreuung eingerichtet.
- Diese findet täglich von 07.55 bis 13.15 Uhr statt.
- Die Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt über das bekannte Eingabeformular
Testpflicht
- „Die Testpflicht wird in der Coronaschutzverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronatests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. […] Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“ (zitiert nach der Schulmail des Schulministeriums vom 08.04.21)
- Die Testungen werden wie folgt terminiert:
Q1 | Mo, 3. und 4. Stunde | Do, 3. und 4. Stunde |
Q2 | Mo, 1. und 2. Stunde | Do, 1. und 2. Stunde |
- Nach erfolgtem Test erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Formular als Nachweis über den erfolgten Test, das vom Fachlehrer zu unterschreiben ist.
- Falls ein Schüler oder eine Schülerin nicht in diesen Stunden an einer Testung teilnehmen konnte, muss der nächste Fachlehrer die Abholung eines Testkits im Sekretariat zur Durchführung eines Tests in seinem Unterricht veranlassen.
- Schülerinnen und Schüler, die sich in Kooperationskursen am HG befinden, werden, wenn vor Ort Tests durchgeführt werden, auch mit getestet.
In der Hoffnung bald wieder mehr Präsenzunterricht anbieten zu können, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!
Stefanie Klimasch
(Schulleiterin)
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