Das Zusammenleben von Menschen erfordert tagtäglich gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfe. Jeder soll sich so verhalten, dass er keinem anderen schadet. Nur wenn jeder Einzelne sich gegenüber der Gemeinschaft verantwortlich verhält, ist ein demokratisches Miteinander möglich. Die Schule soll ein Ort von Toleranz und Offenheit sein. Trotzdem sind einige Grundregeln zu setzen bzw. Informationen zu geben. Dies ist die Aufgabe dieser Haus- und Schulordnung.
Grundsätzliche Verhaltensmaßnahmen
1. Das Hausrecht übt entsprechend den Vorschriften des Landes NRW und der Stadt Dortmund der Schulleiter in allen Räumen der Gebäude und auf dem Schulgelände aus. Der Aufenthalt schulfremder Personen im Schulgebäude ist nur mit Genehmigung der Schulleitung nach Anmeldung im Sekretariat erlaubt. Auf dem Gelände ist der Aufenthalt während der Unterrichtszeit nicht erwünscht.
2. Jeder muss sich so verhalten, dass er andere weder stört noch belästigt oder ihnen gar schadet. Jeder ist verpflichtet, durch sein Verhalten für Sauberkeit und Ordnung in der Schule zu sorgen.
3. Der Schulträger haftet für Schäden am Eigentum von Schülerinnen und Schülern nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wird Schuleigentum vorsätzlich bzw. grob fahrlässig zerstört, beschädigt oder einbehalten, so haftet der Verursacher für den Schaden. Dies gilt auch für Beschreiben oder Bemalen von Wänden oder Tischen. Beschädigungen aller Art müssen unverzüglich der Schulleitung gemeldet werden.
4. Bei Unfällen (auch auf dem Schulweg) und Verletzungen muss sofort das Sekretariat informiert werden. Muss eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit (z. B. wegen Erkrankung) die Schule verlassen, so muss sie/er sich zuerst bei der unterrichtenden Lehrkraft abmelden. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 9 müssen sich dann im Sekretariat melden, damit die Erziehungsberechtigten informiert werden können.
5. Das Abstellen von Fahrzeugen (Fahrräder, Mopeds, Motorräder) ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen erlaubt. Die Parkflächen befinden sich am Haupteingang sowie gegenüber dem Verwaltungstrakt vor dem Käthe-Kollwitz-Gymnasium.
Verhalten während des Unterrichts
6. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich täglich am digitalen Schwarzen Brett vor der Cafeteria über die Unterrichtsänderungen und schulinternen Mitteilungen zu informieren. Sollte die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, informiert die/der Klassensprecher(in) das Sekretariat bzw. fragt im Lehrerzimmer nach.
7. Der Aufenthalt in den Klassen- und Fachräumen ist generell nur in Anwesenheit einer Lehrkraft gestattet. Das gilt auch für die Turn-, Sport- und Gymnastikhalle einschließlich der Umkleidekabinen und Nebenräume.
8. Während des Unterrichts dürfen keine Speisen und Getränke eingenommen und kein Kaugummi gekaut werden. Ausnahmen bilden Klausuren und Klassenarbeiten.
9. Die im Rahmen der Lernmittelfreiheit an Schülerinnen und Schüler ausgegebenen Bücher sind sorgsam zu behandeln. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Beschädigung muss der Verursacher für Ersatz sorgen. Gleiches gilt für das Lernmaterial.
Verhalten außerhalb des Unterrichts
10. Nach dem Ende des Unterrichts werden die Klassen- und Fachräume zügig verlassen. Nach dem Ende des Sportunterrichts werden die Umkleidekabinen ebenfalls zügig verlassen. Die Klassen- und Fachräume sind wie die Umkleidekabinen außerhalb der Unterrichtszeit abgeschlossen. Auf keinen Fall dürfen sich während der großen Pausen – wegen der besonderen Gefährdungssituation – Schülerinnen und Schüler in den Treppenhäusern und Fluren aufhalten.
11. Aufenthaltsbereiche in den großen Pausen sind die Pausenhalle, die Cafeteria, der überdachte Innenhof westlich der Cafeteria, der kleine Schulhof vor der Gymnastikhalle, der große Pausenhof und das nördlich davon liegende Kleinspielfeld.
12. In der Cafeteria haben Schülerinnen und Schüler den Anweisungen des dortigen Personals Folge zu leisten.
13. Das Radfahren und das Benutzen von Skateboards und Inlineskates sind auf dem Schulhof verboten. Für Ballspiele mit Softbällen steht das Kleinspielfeld nördlich des großen Pausenhofs zur Verfügung. Das Werfen mit Gegenständen, die einen anderen verletzen können (z. B. Schneebälle im Winter) ist verboten. Lauf- und Ballspiele sind im Gebäude generell untersagt.
14. Den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 10 – 12 ist es freigestellt, das Schulgelände in ihrer freien Zeit zu verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 – 9 dürfen an Tagen mit Nachmittagsunterricht das Schulgelände ausschließlich in der dritten großen Pause und nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten verlassen. Verlassen Schülerinnen oder Schüler eigenmächtig das Schulgrundstück, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung für ihr Verhalten tragen dann die Erziehungsberechtigten bzw. die Schülerin oder der Schüler selbst. In diesem Fall entfällt eine Haftung des Landes NRW für Personen- und Sachschäden. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 6 dürfen das Schulgelände während der Schulzeit überhaupt nicht verlassen.
15. Die Zugänge zum Sekretariat, zum Lehrerzimmer, zum SV-Raum F 11 und zum Sozialarbeiter-Raum F 14 sind in den großen Pausen möglich.
Ergänzende Bestimmungen
16. Das Anbringen von Plakaten und sonstigen Mitteilungen bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Die SV hat das Recht, Aushänge zu machen, soweit sie sich auf Angelegenheiten beziehen, die zum Aufgabenbereich der SV gehören. Schülerveranstaltungen aller Art müssen von der Schulleitung genehmigt sein.
17. Laut Schulgesetz ist allen Personen das Rauchen in den Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Nur Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist es in großen Pausen und Freistunden (nicht dagegen während einer Klausur) erlaubt, das Schulgelände zu verlassen und außerhalb des Schulgeländes zu rauchen. Dabei sollen die Bürgersteige vor den Eingängen freigehalten und die Kippen ordentlich entsorgt werden.
18. Das Mitbringen und Trinken von Alkohol ist auf dem Gelände und im Schulgebäude untersagt. Ausnahmeregelungen werden für Schulkonzerte, Abiturientenzeugnisvergabe o. ä. nach besonderen Absprachen von der Schulkonferenz festgelegt.
19. Verkauf, Besitz oder Gebrauch von Drogen sind verboten und werden mit entsprechenden Maßnahmen (z. B. Anzeige bei der Polizei und/oder Schulverweis) geahndet.
20. Das Mitbringen von gefährlichen bzw. störenden Gegenständen (Spraydosen, Messer und Waffen jeglicher Art, waffenähnliche Gegenstände, Laserpointer, Radios usw.) ist verboten. Handys müssen während der Unterrichtszeit und auch in den kleinen Pausen ausgeschaltet sein.
21. Für alle Schülerinnen und Schüler der Erprobungsstufe bleiben Handys auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude ausgeschaltet. Über Ausnahmen entscheiden die Lehrkräfte. Handys dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Lehrkräfte während der Unterrichtszeit und in den kleinen Pausen genutzt werden. Grundsätzlich dürfen auf dem Gelände oder im Schulgebäude keine Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden. Gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische oder fremdenfeindliche Inhalte sind Straftatbestände und dürfen weder mitgeführt noch verbreitet werden.
Diese Schulordnung tritt mit Beschluss der Schulkonferenz vom 27.06.2019 in Kraft