75 Jahre Grundgesetz
75 Jahre Bundesrepublik Deutschland
75 Jahre Friede, Freiheit, Demokratie
Am 23. Mai vor 75 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft, in einer Situation, in der der Zweite Weltkrieg gerade erst zu Ende war und Deutschland noch zu großen Teilen in Trümmern lag. Das Grundgesetz – wie es damals von den Mitgliedern des Parlamentarischen Rats benannt wurde – sollte die Zukunft gestalten, indem aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt wurde, es sollte das Fundament für das Zusammenleben in einem freien und demokratischen Rechtsstaat werden.
Und das ist es immer noch: das Fundament für unser friedliches Miteinander, die Verfassung der Freiheit und der Menschenwürde, eine liberale Ordnung, die Gleichberechtigung für alle Bürger und Bürgerinnen garantiert – auf Basis von Recht und Gesetz!
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten die Diktatur der Nationalsozialisten miterlebt und misstrauten daher den Feinden der Demokratie von rechts, von links, aus den Institutionen, den Ländern und sogar von Seiten des Präsidenten, daher gestalteten sie unsere Demokratie als wehrhafte Demokratie. Doch sie ist nicht unverwundbar, das festgeschriebene Recht allein kann die Demokratie nicht schützen – wir, die Demokraten müssen das Recht schützen, damit wir es am Leben halten.
So lasst uns das Jubiläum des Grundgesetzes mit seinen garantierten Grundrechten feiern, dabei aber nicht vergessen, es zu schützen und notfalls Widerstand zu leisten „gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen (…)“ (GG Artikel 20, Absatz 4)
Text und Foto: Gabriele Arning
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