Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
in den letzten Tagen hat sich die Situation hinsichtlich der Corona-Infektionen deutlich verschärft. Inzwischen mussten bereits drei Lerngruppen wegen der Häufung positiver Testergebnisse in häusliche Isolation geschickt werden. Gleichzeitig sorgen veränderte, nicht immer nachvollziehbare Corona-Bestimmungen sowie deutliche Verzögerungen bei PCR-Testergebnissen nicht eben für Klarheit im Handeln. Mit diesem Schreiben möchte ich daher die für unsere Schule geltenden Regeln kurz vorstellen:
- Immunisierungsstatus: Als immunisiert gelten Schülerinnen und Schüler, die
- dreifach geimpft sind oder
- zweifach geimpft sind, solange die zweite Impfung mindestens 14 und max. 90 Tage zurückliegt, oder
- genesen sind, solange das Datum der Genesung mindestens 28 und max. 90 Tage zurückliegt.
Alle immunisierten Schülerinnen und Schüler, die nicht selbst durch ein positives Testergebnis (Schnell-, Selbst- oder PSR-Test) als (vorläufig) infiziert einzustufen sind, nehmen auch dann, wenn sie als Kontaktperson gelten, normal am Unterricht teil.
Wir werden den aktuellen Immunisierungsstatus unserer Schülerinnen und Schüler kontrollieren bzw. dokumentieren müssen, um eine Kontrolle über die Notwendigkeit etwaiger Quarantäne-Auflagen zu haben. Bitte geben Sie Ihren Kindern daher entsprechende Nachweise in den nächsten Tagen in die Schule mit. Das kann auch in Form digitaler Nachweise auf dem Smartphone geschehen.
- Quarantänedauer: Hier müssen zwei Fälle unterschieden werden:
- Schülerinnen und Schüler, bei denen ein positiver PCR-Test vorliegt:
- Grundsätzliche Quarantänedauer: 10 Tage
- Freitestung nach 7 Tagen möglich, wenn ab dem 5. Tag symptomfrei. Freitestung mit PCR- oder qualifiziertem Schnelltest („Bürgertest“, kein Selbsttest).
- Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert sind und die als Kontaktperson einer infizierten Person in Quarantäne sind:
- Grundsätzlich Quarantänedauer: 10 Tage
- Freitestung nach 5 Tagen möglich. Freitestung mit PCR- oder qualifiziertem Schnelltest („Bürgertest“, kein Selbsttest).
- Schülerinnen und Schüler, bei denen ein positiver PCR-Test vorliegt:
- Abmeldung vom Unterricht: In folgenden Fällen bleiben Schülerinnen und Schüler dem Unterricht bis auf Weiteres fern (Abmeldung im Sekretariat):
- Auftretende Symptome.
- Positiver Selbst- oder Schnelltest: Dieser Test wird dann zunächst durch einen PCR-Test überprüft; vor Vorliegen eines negativen Testergebnisses wird der Schulbesuch nicht wieder aufgenommen. Beim Vorliegen eines positiven PCR-Testergebnisses gelten die oben genannten Quarantäneregeln.
- Positiver Selbst- oder Schnelltest bei einer Kontaktperson im unmittelbaren familiären Umfeld (Eltern und/oder Geschwister im gleichen Haushalt): Dieser Fall gilt für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler. Hier erweitere ich die bestehenden Regelung und entbinde diese Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht, bis der entsprechende Schnell- oder Selbsttest durch einen PCR-Test überprüft wurde. Bei einem positiven PCR-Testergebnis gilt die oben genannte Quarantäneregel für Kontaktpersonen (Freitestung nach 5 Tagen möglich).
- Schulische Kontaktpersonen: Der schulische Kontakt mit einer Schülerin oder einem Schüler, bei der bzw. dem ein positiver Test (Schnell- oder PCR-Test) vorliegt, rechtfertigt allein noch keine Absonderung oder ein Fernbleiben vom Unterricht. Hier gilt die gründliche Selbstbeobachtung auf Symptome; erst bei deren Auftreten sollte die Abmeldung vom Unterricht erfolgen und ein Schnelltest durchgeführt werden.
- Teilnahme am Distanzunterricht: Alle Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden und dazu gesundheitlich in der Lage sind, nehmen am Distanzunterricht (Übermittlung von Aufgaben über die Lernplattform; Videokonferenzen nach Stundenplan) teil. Das gilt zwingend für alle Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind; für alle anderen Schülerinnen und Schüler gilt es in dem Maße, in dem die Eltern eine Teilnahme am Unterricht bzw. eine Erledigung der Aufgaben für möglich und machbar halten. In dem Fall, dass die Kinder nicht am Distanzunterricht teilnehmen können, bitte ich um eine entsprechende Benachrichtigung der Klassen- bzw. Stufenleiter. In allen anderen Fällen gehen wir davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht teilnehmen können.
Ich hoffe, dass diese Ausführungen dazu beitragen, die kommenden Wochen gemeinsam gut zu bewältigen. Und ich danke Ihnen einmal mehr für die gute Zusammenarbeit und Ihre Unterstützung!
Herzliche Grüße
Stefanie Klimasch
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