Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie bereits aus der Presse zu entnehmen war, gilt es neue Quarantäne-Regelungen an Schulen in NRW umzusetzen. Das bedeutet für uns am Stadtgymnasium:
Quarantäne nur für unmittelbar Infizierte
Die Quarantäne von Schüler*innen ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken! Eine Kontaktnachverfolgung erfolgt in der Regel nicht mehr. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass alle bereits bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden:
- Abstand halten!
- Hygiene-Maßnahmen beachten!
- Tragen einer Maske in Innenräumen!
- Lüften!
Da im Sportunterricht Ausnahmen von der Pflicht der Maskentragung bestehen, sind diese klar von den Sportlehrern zu dokumentieren und die sonstigen Regeln (z.B. Abstand) soweit wie möglich einzuhalten!
Quarantäne von Kontaktpersonen gibt es nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen.
Vollständig geimpfte und genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ausgenommen!
Zusätzliche schulische Testungen
Flankierend zu den neuen Vorgaben muss eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden!
Als Alternative zur regelmäßigen dritten Testung in der Woche hätte aus Gründen eines effektiven Infektionsschutzes bei eingeschränkten Quarantänen nur ein kompliziertes System zusätzlicher individueller Testungen der Kontaktgruppen von infizierten Personen zur Verfügung gestanden.
Eine dritte regelhafte Testung gibt dahingehend zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass Schüler*innen ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.
Ab Montag, dem 20. September 2021, werden wir also montags, mittwochs und freitags in der ersten Stunde testen! Dies trägt auch der Geltungsdauer von Selbsttests besser Rechnung.
„Freitestungen“ von Kontaktpersonen
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schüler*innen wie möglich zu beschränken.
Die Quarantäne der Schüler*innen kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten der Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert.
Der Test darf frühestens nach dem 5. Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schüler*innen sofort wieder am Unterricht teil.
Schüler*innen, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.
Mit herzlichen Grüßen
Stefanie Klimasch
(Schulleiterin)
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