Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
ich begrüße alle sehr herzlich zurück aus den Ferien!
Leider ist auch nach einer so langen Zeit die Corona-Pandemie immer noch unser ständiger Begleiter, so dass auch im kommenden Schuljahr Maßnahmen zum Infektionsschutz notwendig sind! Dabei werden die Vorgaben des Schulministeriums am Stadtgymnasium wie folgt umgesetzt:
Beibehaltung bekannter Hygienemaßnahmen
- Bei Betreten des Schulgeländes werden die Hände desinfiziert! Desinfektionsmittelspender befinden sich an allen Eingängen der Schule.
- Abstand von anderen Personen halten, wann immer dies möglich ist!
- Die Hände sind regelmäßig intensiv zu waschen!
- Essen oder Getränke werden nicht mit Mitschülern geteilt!
- Keine Gegenstände aus eigenem Besitz von anderen benutzen lassen!
- Vor Verlassen eines Raumes reinigen die Schüler*innen ihre Plätze, sofern sie im Anschluss in einem anderen Raum Unterricht haben! Die Reinigungsmittel stehen in allen Räumen zur Verfügung!
Pflicht zum Tragen einer Maske
Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schule, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung!
Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.
Testungen
Für den Schulstart gilt: Alle Lehrer*innen, weiteres Schulpersonal und Schüler*innen werden vor ihrem Dienstantritt bzw. vor Wiederaufnahme des Schulbetriebs getestet. Dieser Test wird unabhängig vom Status „geimpft“ oder „genesen“ durchgeführt. Dazu gelten folgende Regelungen:
Die Organisation der Testungen der ab dem 11.08. wegen der Nachprüfungen in der Schule befindlichen Schüler*innen sind im Nachprüfungsplan geregelt. Alle betroffenen Schüler*innen wurden darüber bereits individuell per Post informiert.
Ansonsten werden die bekannten Selbsttests mit allen Schüler*innen am ersten Schultag in der ersten Unterrichtsstunde durchgeführt, sofern die Schüler*innen keinen gültigen negativen Test vorweisen können.
Alle schulfremden Personen bzw. Personen, die nicht zum Personal der Schule gehören oder nicht Schüler*innen unserer Schule sind, müssen vor Betreten der Schule einen gültigen negativen Test oder den Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung vorweisen. Sollte ihnen dies nicht möglich sein, müssen sie einen Selbsttest in der Schule durchführen.
Für den weiteren Schulbetrieb gilt: Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, werden wie vor den Ferien zweimal pro Woche getestet.
Die Testungen finden wie vor den Ferien montags und donnerstags in der ersten Stunde statt und werden von den Fachlehrer*innen durchgeführt.
Die Fachlehrer*innen lassen sich den Nachweis über den Status „geimpft“ oder „genesen“ von ihren Schüler*innen zeigen und vermerken den jeweiligen Status in einer Klassen- bzw. Kursliste.
Die nicht geimpften oder genesenen Schüler*innen führen wie vor den Ferien den Laufzettel zum Nachweis über die durchgeführten Testungen und können diesen auf Verlangen vorzeigen!
Die bereits geimpften oder genesenen Schüler*innen führen den Nachweis über die vollständige Impfung bzw. Genesung ebenfalls bei sich und können diesen auf Verlangen vorweisen!
Trotz aller Maßnahmen zum Infektionsschutz lassen wir uns die Freude auf den Schulstart nicht nehmen! Wir alle gemeinsam sind doch inzwischen schon Profis in der Umsetzung dieser Maßnahmen!
In diesem Sinne wünsche ich allen einen guten Start in das neue Schuljahr und verbleibe mit herzlichen Grüßen!
Stefanie Klimasch
(Schulleiterin)
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