Liebe Eltern, 

das Land NRW hat entschieden, ab der 11. Kalenderwoche 2021 die Bereitstellung und Anwendung von Corona-Selbsttests bzw. Corona-Laientests für die Schülerinnen und Schüler in den Schulen umzusetzen.

Ich bitte Sie die Informationen sorgfältig zu lesen und das Verfahren mit ihrer Tochter/ Ihrem Sohn in Ruhe zu besprechen.

ACHTUNG: Sollten Sie nicht wollen, dass Ihr Kind an der freiwilligen Durchführung von COVID-19-Selbsttests an Schulen im Schuljahr 2020/21 teilnimmt, finden Sie die Widerspruchserklärung im Anhang. Diese sollte Ihr Sohn /Ihre Tochter im Unterricht, in dem der Test stattfindet, mit sich führen.

Erklären Sie bitte, wie der Schülertest durchgeführt wird, Hinweise unter https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.

Besprechen Sie bitte mit Ihrem Kind die Situation, dass ein Ergebnis des Schnelltests positiv ausfallen könnte und stellen es auf die Situation ein:

  • Positiver Test: Es erfolgt die Isolierung Ihres Sohnes/ Ihrer Tochter in der Schule bis zur Abholung, die zeitnah erfolgen sollte (keine Nutzung des ÖPNV);
  • Machen Sie Ihr Kind im Gespräch stark die Situation auszuhalten (es mag Ihrem Kind unangenehm sein „positiv „erkannt“ zu werden, auch wenn die Lehrerinnen und Lehrer das Ziele haben die Situation „aufzufangen“.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) aus der 15. Schulmail:

Jede Schülerin/ jeder Schüler der weiterführenden Schulen kann vor den Osterferien jeweils einen Selbsttest durchführen.

Es handelt sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich eingesetzt Selbsttests der Firma Roche.

Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Die Probenentnahme und Probenauswertung soll über Nasen-Abstrichtupfer erfolgen. 

Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate, daher soll nach jedem positiven Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.

Ort und Zeit der Testung

Die Testungen finden in den Klassen (Sek I) oder Kursräumen (Sek II) an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Die Termine werden angekündigt.
Das schulische Personal – insbesondere Lehrerinnen und Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.

Vorgabe für Hygiene und Infektionsschutz, symptomatische Personen

Weiterhin haben sämtliche AHA-Regeln im Umgang mit Corona Bestand.
Die Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz sind zu beachten.

ACHTUNG: Symptomatische Personen kommen gar nicht erst in die Schule. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben; die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.

Ablauf einer Testung in der Schule

Die Selbsttests sollen nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet.
Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht selbst durch.

Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass bei einem positiven Testergebnis die Eltern unverzüglich auch einen PCR-Test durch eine Ärztin/einen Arzt veranlassen müssen (siehe unten).

Ergebnisinterpretation des Selbsttests

  • Negatives Ergebnis => Das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keine Testlinie (T) 
  • Positives Ergebnis => Das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C)
  • Ungültig => Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.

Wichtig ist die sofortige Dokumentation, da sich das Test-Kit nach einer gewissen Zeit verfärbt und wertlos wird.

Die Schulleitung informiert die Eltern und entscheidet in Absprache, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, erfolgt die Isolation bis zur Abholung.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

Muster Widerspruchserklärung