Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
aus aktuellem Anlass haben sich für die erweiterte Schulöffnung ab dem 15.03. ein paar Veränderungen bzw. Ergänzungen ergeben:
Regelungen für die Q1 und Q2
- Der Unterricht wird in Präsenz nach Stundenplan fortgesetzt.
- Klausuren werden nach Plan geschrieben.
Regelungen für die EF
- Der Unterricht wird als Wechselunterricht erteilt.
- Die SuS werden den Wochen A und B von Herrn Weppelmann zugeteilt und die Zuteilung wird mit den SuS und den KuK kommuniziert. So erhalten alle SuS jeweils eine Präsenzwoche vor den Ferien.
- Nach Möglichkeit werden die in Distanz befindlichen SuS per Videokonferenz dem Unterricht nach Stundenplan zugeschaltet bzw. erledigen die SuS in Distanz die Aufgaben aus dem Präsenzunterricht. Rückmeldungen kann es in dieser Zeit nur im Präsenzunterricht geben.
- In der Einführungsphase wird im 2. Halbjahr in allen schriftlichen Fächern generell nur eine Klausur geschrieben.
- Die Zentralklausuren entfallen in diesem Schuljahr.
Regelungen für die Sekundarstufe I (Jahrgang 5 bis 9)
- Die Klassen werden durch die KL in zwei feste, in etwa gleich große Gruppen geteilt.
- In der Woche vom 15.03. erhält die Teilgruppe A Unterricht nach Stundenplan. Gruppe B lernt in dieser Zeit in Distanz.
- In der Woche vom 22.03. erhält die Teilgruppe B Unterricht nach Stundenplan. Gruppe A lernt in dieser Zeit in Distanz.
- Nach Möglichkeit werden die in Distanz befindlichen SuS per Videokonferenz dem Unterricht nach Stundenplan zugeschaltet bzw. erledigen die SuS in Distanz die Aufgaben aus dem Präsenzunterricht. Rückmeldungen kann es in dieser Zeit nur im Präsenzunterricht geben.
- Die beiden internationalen Klassen erhalten Präsenzunterricht nach Stundenplan.
Regelungen für den Differenzierungsbereich
- Differenzierungen sind nicht gestattet.
Umsetzung für Latein und Französisch
- Die Fächer Latein und Französisch werden in der vom KL festgelegten Teilgruppe A bzw. B von einem FL aus einem der Lernbereiche (F/L) unterrichtet. Die FL versorgen die Kinder aus ihren Lerngruppen, die sie nicht persönlich unterrichten mit Aufgaben, die die Kinder während des eigentlich in Differenzierung stattfindenden Unterrichts bearbeiten.
Umsetzung in Religion und PP
- In den Jahrgängen 5 und 6 unterrichten die Religions- bzw. PP-Lehrer die SuS in den vom KL festgelegten nicht differenzierten Teilgruppen A bzw. B in den Themen „Soziales Lernen – Streitschlichtung“ und „Lernen lernen“.
- Im Jahrgang 7 unterrichten die Religions- bzw. PP-Lehrer die SuS in den vom KL festgelegten nicht differenzierten Teilgruppen A bzw. B in Themen der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“.
- In den Jahrgängen 8 und 9 unterrichten die Religions- bzw. PP-Lehrer die SuS in ihren gewohnten differenzierten Gruppen in Distanz. Da die SuS sich vor dem Distanzunterricht erst nach Hause begeben müssen, muss die Wegezeit von der Unterrichtszeit abgezogen werden.
Umsetzung im WPII-Bereich
- Der WP-Unterricht in den Jahrgängen 8 und 9 wird um eine Stunde reduziert.
- Die SuS im Jahrgang 8 begeben sich montags nach der vierten Stunde nach Hause, um dann in der 6. Stunde ihren WPII-Unterricht in Distanz per Videokonferenz in ihrer gewohnten differenzierten Lerngruppe zu erhalten.
- Die SuS im Jahrgang 9 begeben sich donnerstags nach der vierten Stunde nach Hause, um dann in der 6. Stunde ihren WPII-Unterricht in Distanz per Videokonferenz in ihrer gewohnten differenzierten Lerngruppe zu erhalten.
- Die 7. Stunde donnerstags wird im Jahrgang 9 in Distanz erteilt.
Wegfall der Warnungen
- In diesem Schuljahr wird es keine Warnungen wegen Versetzungsgefährdungen, also keine „Blauen Briefe“ geben. Für die Versetzung bedeutet dies, dass eine mangelhafte Leistung in einem Fach nicht für die Versetzungsentscheidung angerechnet wird – dies gilt nur für Fächer, bei denen auf dem Halbjahreszeugnis eine ausreichende oder bessere Note stand. Weitere mangelhafte Leistungen und mangelhafte Leistungen in Fächern, bei denen auf dem Halbjahreszeugnis bereits die Note mangelhaft stand, werden angerechnet.
- Die genannte Regelung gilt nicht für Versetzungen, bei denen ein Abschluss erreicht oder eine Berechtigung erworben wird. Sie gilt also nicht bei der Versetzung von der Klasse 9 in die Oberstufe, weil dort die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben wird, sowie beim Erwerb des Mittleren Schulabschlusses am Ende der Einführungsphase. Hier gibt es keine Änderungen zu den regulär geltenden Regelungen!
Klassenarbeiten
- Es finden keine Klassenarbeiten vor den Osterferien statt.
Notbetreuung
- Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und 6 wird weiterhin auf Antrag der Eltern eine Notbetreuung ermöglicht. Die Anmeldung erfolgt über das Eingabeformular auf der Homepage.
- Allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I und II, die zuhause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, wird weiterhin durch die Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung angeboten, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten.
Raumpläne
- Es gelten die alten Raumpläne Raumpläne aus der Zeit vor dem Lockdown.
Ich wünsche allen einen guten Start in die neue Präsenzphase!
Mit herzlichen Grüßen
Stefanie Klimasch
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