Liebe Schülerinnen und Schüler,
das Land NRW hat vor dem Hintergrund der gestiegenen Infektionszahlen die Wiedereinführung der Maskenpflicht im Unterricht beschlossen:
- Die Mund- und Nasenbedeckung gilt im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände
- Ab Jahrgangsstufe 5 gibt es auch eine Maskenpflicht im Unterricht und am Sitzplatz
- Die Regelungen gelten bis zum Ende des Jahres
Wie schon nach den Sommerferien sorgt die Erweiterung der Maskenpflicht jetzt nach den Herbstferien für zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten und mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen.
Darüber hinaus hat die Landesregierung einheitliche Regelungen zur Belüftung der Unterrichtsräume beschlossen:
- Stoßlüften alle 20 Minuten
- Querlüften, wo immer es möglich ist
- Lüften während der gesamten Pausendauer
Die weiteren Regelungen der letzten Schulmail können Sie hier nachlesen.
Eine Auflistung der übrigen Hygiene- und Verhaltensregeln findet ihr hier:
Gemeinsam geben wir Corona keine Chance! Hier noch einmal die am Stadtgymnasium geltenden aktuellen Hygiene-Regeln:
- Beim Betreten des Schulgebäudes waschen oder desinfizieren wir uns die Hände.
- Die Schülerinnen und Schüler begeben sich dann sofort auf den Schulhof ihrer Jahrgangsstufe. Dort werden sie von den Lehrkräften abgeholt.
- Auf dem ganzen Schulgelände und im Schulgebäude gilt das Abstandsgebot (mindestens 1,5 Meter).
- Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgebäude und in allen Unterrichtsräumen. Für die Masken müssen Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern selber sorgen. Wir empfehlen dringend das Mitführen von Wechselmasken!
- Vor dem Unterricht halten wir uns in unseren Pausenbereichen auf. Von dort werden wir von der jeweiligen Lehrkraft abgeholt.
- Das Schulgebäude ist kein Aufenthaltsbereich! Im Gebäude gehen wir grundsätzlich auf der rechten Flurseite und achten auf die Einbahnstraßenregelung.
- Im Unterricht können wir einzeln die Maske kurz absetzen um zu trinken.
- Während der großen Pausen kann auch gegessen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
- Der im Unterricht festgelegte Sitzplatz darf auf keinen Fall geändert werden.
- Es gilt die Husten- und Nieß-Etikette.
- Keine Gegenstände werden untereinander ausgetauscht.
- Die Unterrichtsräume sind alle 20 Minuten zu lüften, Querlüften, wo immer es möglich ist, Lüften während der gesamten Pausendauer
- Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen verlassen sofort den Unterricht und warten vor dem Sekretariat auf Abholung. Klingen die Symptome ab, können sie am übernächsten Tag die Schule wieder besuchen.
- Wer erkältet ist, Husten oder Schnupfen hat, bleibt so lange zu Hause, bis die Symptome abgeklungen sind oder wir wirklich sicher sein können, dass keine Corona-Symptome vorliegen!
- Jede Änderung der Adresse, jede Änderung der Festnetz- oder Mobilnummer, jede Änderung der E-Mail-Adresse muss der Schule sofort mitgeteilt werden!
- Der Verstoß gegen diese Hygieneregeln kann zum Ausschluss von weiteren Unterrichtsveranstaltungen führen. Gehen wir achtsam miteinander um!
Eure StG-Redaktion
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