Mit großer Freude haben die Schülerinnen und Schüler der Klasse 7c heute ihre iPads von Frau Volland und Frau Klimasch in Empfang genommen und sich gleich ganze sechs Stunden mit ihnen in die iPad-Welt begeben! Hochkonzentriert, probierfreudig und neugierig haben sich die Schülerinnen und Schüler mit der neuen Materie auseinandergesetzt! Ab morgen heißt es nun für die Klasse 7c: Büffeln mit iPad und das mit strahlenden Gesichtern!
Text und Fotos: Steffi Klimasch
iPad-Einführung am Stadtgymnasium – FAQ
Warum soll es ein iPad sein?
iPads bieten die Möglichkeit, durch die Verwendung eines Stifts den üblichen Unterricht zunächst nahtlos weiterführen zu können. Aber die iPads sollen natürlich die Grundlage für eine grundlegende und weitergehende Medienerziehung zur Vorbereitung für das Studien- und Berufsleben sein.
iPads benötigen verhältnismäßig wenig Wartung durch die schulischen Administratoren (Computertechniker, aber eigentlich Lehrer/-innen) und werden lange mit Updates versorgt, sodass eine sichere Nutzung im Internet gewährleistet ist.
Welches iPad soll es sein? Und welches Zubehör ist inbegriffen?
Es wird sich um ein aktuelles iPad (2019) mit einer Bildschirmgröße von 10,2 Zoll handeln. Das iPad kommt in der WiFi-Version, also ohne SIM-Karte. Der Speicher des iPads soll 128GB umfassen.
Zusätzlich ist ein Stift (Pencil) zum Schreiben sowie eine stabile Hülle enthalten.
Was kostet das iPad?
Das iPad kostet inklusive dem o.g. Zubehör ca. 500 EUR (bzw. 15 EUR pro Monat über 36 Monate).
Ob zusätzlich eine Versicherung angeboten wird oder sich die Käufer bei Bedarf selbständig um eine Versicherung bemühen, wird momentan diskutiert.
Wieso soll das iPad über die Schule beschafft werden?
Das iPad soll aus zwei Gründen über die Schule beschafft werden.
Einerseits aus dem technischen Grund, dass nur über diesen Weg die iPads unserer Schule zugeordnet werden können. Die Zuordnung ist wichtig, damit bestimmte, teilweise auch kostenpflichtige Apps (und später vielleicht einmal Bücher) auf die iPads aufgespielt werden können. Außerdem besteht nur über diese Zuordnung die Möglichkeit, die iPads innerhalb des Schulgebäudes vom Funktionsumfang auf eine pädagogisch sinnvolle Nutzung einzuschränken oder zu einem späteren Zeitpunkt einmal sogar Klausuren auf dem iPad zu schreiben, indem man diese lediglich auf die Schreibfunktion reduziert. (Das zugrunde liegende Prinzip nennt sich DEP [Device Enrollment Program] und entsprechend DEP-zertifizierte Geräte werden nur über ausgewählte Apple-Fachhändler für den Bildungsbereich vertrieben).
Andererseits möchten wir aus pädagogischen Gründen einen möglichst einheitlichen Standard von iPads, damit diese als Arbeitsgerät und nicht als Statussymbol wertgeschätzt werden.
Darf ich mein eigenes iPad mitbringen?
Prinzipiell nicht, da es den technischen und pädagogischen Zielen einer homogenen Umgebung von Endgeräten widerspricht.
Im Schuljahr 2020/21 gilt jedoch für die Schüler/-innen der Sekundarstufe 2 (EF, Q1, Q2), dass bereits während der Zeit der Schulschließung für den Distanzunterricht angeschaffte Geräte noch bis zum Ende der Schullaufbahn genutzt werden können. Sie werden nachträglich in das WLAN-Netz der Schule eingebunden. Genutzte Apps und gegebenenfalls digitale Bücher sind dann auf eigene Kosten anzuschaffen.
Ich habe in der Corona-Zeit ein neues Tablet / einen neuen Laptop angeschafft. Brauche ich dann ein iPad?
Siehe „Darf ich mein eigenes iPad mitbringen?“
Es ist für mich schwierig, den Betrag aufzubringen. Was soll ich tun?
Falls Sie aus diversen Gründen die Beiträge der Finanzierung nicht aufbringen können, bitten wir Sie um direkten und vertraulichen Kontakt zu den Klassenlehrern, den Klassenpflegschaftsvorsitzenden oder das Digitalisierungsteam (ipad@stadtgymnasium.com). Wir finden eine Lösung.
Darf das iPad auch privat genutzt werden?
Grundsätzlich können die iPads selbstverständlich auch privat genutzt werden. Bei eigenfinanzierten Geräten wird mit Verlassen der Schule die Geräte-Zuordnung zur Schule aufgehoben und es handelt sich um ein handelsübliches Kaufgerät.
Bei Leihgeräten muss ein Leihvertrag mit der Stadt geschlossen werden, der Einschränkungen in der Nutzung der Geräte (z.B. den Download von Apps auf das Gerät) vorsieht.
Darf ich Instagram, Twitter etc. installieren?
Siehe „Darf das iPad auch privat genutzt werden?“
Können die Lehrer alles sehen, was ich auf meinem iPad mache?
Nein. Über die Zuordnung des Geräts zur Schule wird lediglich die Verteilung von Apps für den schulischen Gebrauch sowie eine pädagogisch sinnvolle Einschränkung der Nutzung während der Schulzeit sichergestellt.
Während des Unterrichts könnten Lehrer/-innen sich über die Nutzung der App „Classroom“ einen Blick auf den Bildschirm des iPads von Schüler/-innen in der aktuell unterrichteten Klasse verschaffen. Diese Technik funktioniert allerdings nur bei räumlicher Nähe und ist daher auf den aktuellen Unterricht begrenzt. Im Grunde handelt es sich um dasselbe Verfahren wie beim über die Schulter Schauen, welches Lehrer/-innen während Arbeitsphasen regelmäßig praktizieren.
Gibt es die Möglichkeit, Schulbücher auf das iPad zu laden?
Die Möglichkeit besteht in jedem Fall. Allerdings müssen wir die Möglichkeiten, die die Schulbuchverlage dazu bereits anbieten, erst mit einer Testklasse untersuchen.
Kann man auf dem iPad vernünftig schreiben?
Das iPad wurde auch deshalb als digitales Endgerät gewählt, weil das Schreiben auf dem Bildschirm eines iPads im Vergleich zu anderen digitalen Endgeräten – auch durch die Unterstützung entsprechender Apps – hervorragend funktioniert. In der Regel erfolgt der Übergang vom Schreiben auf Papier zum Schreiben auf einem iPad ohne Probleme.
Gibt es eine Tastatur?
Aktuell ist die Verwendung einer Tastatur – abgesehen von der Bildschirmtastatur – noch nicht fest eingeplant. Es ist aber durchaus denkbar, insbesondere für die Jahrgänge der Sekundarstufe 2 eine Anschaffung von Tastaturen vorzunehmen. Optional kann selbstverständlich eine geeignete Tastatur gekauft und nach Rücksprache mit den entsprechenden Lehrerinnen und Lehrern auch im Unterricht verwendet werden.
Hält der Akku einen ganzen Schultag lang?
Die Erfahrung der Lehrer/-innen, die bereits seit fast einem Jahr iPads im Unterricht einsetzen, zeigt, dass die Geräte mühelos einen ganzen Schultag bei voller Akkuladung bewältigen können.
Bekommen alle Schülerinnen und Schüler Zugang zum WLan?
Ja, alle Schüler/-innen erhalten Zugang zum pädagogischen Netz der Schule. Dieses schränkt allerdings den Zugriff auf bestimmte Internetseiten ein.
Was passiert, wenn das iPad kaputt ist?
Bei eigenfinanzierten Geräten wenden Sie sich bitte an den Händler und prüfen Sie, ob es sich um einen Garantie- bzw. Gewährleistungsfall handelt.
Bei Leihgeräten wenden Sie sich bitte an die IT-Abteilung des Stadtgymnasiums (it@stadtgymnasium.com).
Was passiert, wenn das iPad gestohlen wird?
Prinzipiell sollte klargestellt werden, dass sämtliche (eigenfinanzierte und Leih-)Geräte, die der Schule zugeordnet sind, nach Diebstahl unbrauchbar sind, da diese nach Meldung an die IT (it@stadtgymnasium.com) in einen speziellen Modus versetzt werden. Selbst nach Zurücksetzen des Gerätes bleibt das Gerät unbenutzbar.
Ferner gelten dieselben Bestimmungen wie bei „Was passiert, wenn das iPad kaputt ist?“
Brauche ich auch einen Apple Pencil?
Ähnlich wie bei den iPads sind wir auch bei dem Einsatz von Stiften (Pencils) eine einheitliche Ausstattung zu schaffen, um technische Schwierigkeiten, die bei individueller Geräteausstattung kaum zu handhaben sind, bewältigen zu können.
Momentan testen wir verschiedene Pencil-Modelle, darunter natürlich auch den Apple Pencil, und werden Sie zu entsprechendem Zeitpunkt über die Entscheidung für einen Pencil informieren.
Was passiert mit meinem iPad, wenn ich nicht mehr auf der Schule bin?
Bei einem eigenfinanzierten Gerät muss das Gerät abbezahlt und kann dann natürlich als Eigentum behalten werden. Beruhigend sei an dieser Stelle gesagt, dass im Dortmunder Medienentwicklungsplan iPads als digitale Endgeräte für Schüler/-innen vorgesehen sind, sodass iPads auch an anderen Dortmunder Schulen zum Einsatz kommen.
Bei Leihgeräten müssen diese selbstverständlich inklusive des Zubehörs wieder an die Schule zurückgegeben werden.
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