Corona-Update: Neues Infektionsschutzgesetzt (18.03.2022 – 21:30 Uhr)

Sehr geehrte Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler!

Folgende Neuigkeiten bezüglich der Corona-Schutz-Maßnahmen möchte ich mitteilen:

„1. Maskenpflicht in den Schulen

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor. […]

Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.“ (SchulMail des MSB NRW vom 18.03.2022)  Ich bitte eindringlich darum in der letzten Woche vor den Osterferien weiter Masken zu tragen!

 „2. Fortsetzung schulischer Testungen

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.

Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.“ (SchulMail des MSB NRW vom 18.03.2022)

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)

Corona-Update: Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen (21.02.2022 – 09:45 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

folgende Neuerungen bezüglich der Testungen ergeben sich nach den gefassten Beschlüssen auf der Ministerpräsidentenkonferenz der letzten Woche für uns in der Schule :

1. Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen

Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. Diese erweiterte Testpflicht wurde nach den Weihnachtsferien eingeführt, um den Gefahren der Omikron-Welle besser begegnen zu können. Angesichts der aktuellen Entwicklung scheint dies nicht länger nötig. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.

2. Testungen von Lehrkräften und weiteren Beschäftigten

Auch die Pflicht zur (häuslichen) Durchführung von wöchentlich drei Antigen-Selbsttests für Lehrkräfte sowie weitere Beschäftigte, die immunisiert sind, fällt damit weg. Unberührt davon bleibt die im Bundes-Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung aller nicht immunisierten Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten, an Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder alternativ den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Mit herzlichen Grüßen

Stefanie Klimasch

Corona-Update: Informationen zu Isolierung und Quarantäne (11.02.2022 – 14::00 Uhr)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

in diesem Dokument finden Sie die neusten Informationen des Ministeriums zu den aktullen Regelungen zu Isolierung und Quarantäne im Zusammenhang mit dem Corona-Virus:

Zum Download

Corona-Update: Informationen zu den aktuellen Quarantäne-Regeln (23.01.2021 – 7:00 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

in den letzten Tagen hat sich die Situation hinsichtlich der Corona-Infektionen deutlich verschärft. Inzwischen mussten bereits drei Lerngruppen wegen der Häufung positiver Testergebnisse in häusliche Isolation geschickt werden. Gleichzeitig sorgen veränderte, nicht immer nachvollziehbare Corona-Bestimmungen sowie deutliche Verzögerungen bei PCR-Testergebnissen nicht eben für Klarheit im Handeln. Mit diesem Schreiben möchte ich daher die für unsere Schule geltenden Regeln kurz vorstellen:

  • Immunisierungsstatus: Als immunisiert gelten Schülerinnen und Schüler, die
    • dreifach geimpft sind oder
    • zweifach geimpft sind, solange die zweite Impfung mindestens 14 und max. 90 Tage zurückliegt, oder
    • genesen sind, solange das Datum der Genesung mindestens 28 und max. 90 Tage zurückliegt.

Alle immunisierten Schülerinnen und Schüler, die nicht selbst durch ein positives Testergebnis (Schnell-, Selbst- oder PSR-Test) als (vorläufig) infiziert einzustufen sind, nehmen auch dann, wenn sie als Kontaktperson gelten, normal am Unterricht teil.

Wir werden den aktuellen Immunisierungsstatus unserer Schülerinnen und Schüler kontrollieren bzw. dokumentieren müssen, um eine Kontrolle über die Notwendigkeit etwaiger Quarantäne-Auflagen zu haben. Bitte geben Sie Ihren Kindern daher entsprechende Nachweise in den nächsten Tagen in die Schule mit. Das kann auch in Form digitaler Nachweise auf dem Smartphone geschehen.

  • Quarantänedauer: Hier müssen zwei Fälle unterschieden werden:
    • Schülerinnen und Schüler, bei denen ein positiver PCR-Test vorliegt:
      • Grundsätzliche Quarantänedauer: 10 Tage
      • Freitestung nach 7 Tagen möglich, wenn ab dem 5. Tag symptomfrei. Freitestung mit PCR- oder qualifiziertem Schnelltest („Bürgertest“, kein Selbsttest).
    • Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert sind und die als Kontaktperson einer infizierten Person in Quarantäne sind:
      • Grundsätzlich Quarantänedauer: 10 Tage
      • Freitestung nach 5 Tagen möglich. Freitestung mit PCR- oder qualifiziertem Schnelltest („Bürgertest“, kein Selbsttest).
  • Abmeldung vom Unterricht: In folgenden Fällen bleiben Schülerinnen und Schüler dem Unterricht bis auf Weiteres fern (Abmeldung im Sekretariat):
    • Auftretende Symptome.
    • Positiver Selbst- oder Schnelltest: Dieser Test wird dann zunächst durch einen PCR-Test überprüft; vor Vorliegen eines negativen Testergebnisses wird der Schulbesuch nicht wieder aufgenommen. Beim Vorliegen eines positiven PCR-Testergebnisses gelten die oben genannten Quarantäneregeln.
    • Positiver Selbst- oder Schnelltest bei einer Kontaktperson im unmittelbaren familiären Umfeld (Eltern und/oder Geschwister im gleichen Haushalt): Dieser Fall gilt für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler. Hier erweitere ich die bestehenden Regelung und entbinde diese Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht, bis der entsprechende Schnell- oder Selbsttest durch einen PCR-Test überprüft wurde. Bei einem positiven PCR-Testergebnis gilt die oben genannte Quarantäneregel für Kontaktpersonen (Freitestung nach 5 Tagen möglich).
    • Schulische Kontaktpersonen: Der schulische Kontakt mit einer Schülerin oder einem Schüler, bei der bzw. dem ein positiver Test (Schnell- oder PCR-Test) vorliegt, rechtfertigt allein noch keine Absonderung oder ein Fernbleiben vom Unterricht. Hier gilt die gründliche Selbstbeobachtung auf Symptome; erst bei deren Auftreten sollte die Abmeldung vom Unterricht erfolgen und ein Schnelltest durchgeführt werden.
  • Teilnahme am Distanzunterricht: Alle Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden und dazu gesundheitlich in der Lage sind, nehmen am Distanzunterricht (Übermittlung von Aufgaben über die Lernplattform; Videokonferenzen nach Stundenplan) teil. Das gilt zwingend für alle Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind; für alle anderen Schülerinnen und Schüler gilt es in dem Maße, in dem die Eltern eine Teilnahme am Unterricht bzw. eine Erledigung der Aufgaben für möglich und machbar halten. In dem Fall, dass die Kinder nicht am Distanzunterricht teilnehmen können, bitte ich um eine entsprechende Benachrichtigung der Klassen- bzw. Stufenleiter. In allen anderen Fällen gehen wir davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht teilnehmen können.

Ich hoffe, dass diese Ausführungen dazu beitragen, die kommenden Wochen gemeinsam gut zu bewältigen. Und ich danke Ihnen einmal mehr für die gute Zusammenarbeit und Ihre Unterstützung!

Herzliche Grüße

Stefanie Klimasch

Corona-Update: Informationen zum Schulstart nach den Ferien (07.01.2021 – 17:15 Uhr))

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich wünsche allen ein frohes neues Jahr und möchte gerne ein paar Informationen zum Schulstart nach den Ferien geben:

„Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart wie geplant im Präsenzunterricht erfolgen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder haben in ihrem Beschluss vom 05. Januar 2022 noch einmal bekräftigt, dass Präsenzunterricht auch in Zeiten des Aufkommens der Omikron-Variante höchste Priorität hat, damit Bildungschancen sichergestellt und psychosoziale Folgeschäden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verhindert werden können. […]

Um das Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen weiter einzugrenzen und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu minimieren, sollen Impfangebote in dieser Altersgruppe noch stärker ausgebaut werden. Die Aufforderung, diese Angebote oder auch Angebote zur Booster-Impfung wahrzunehmen, wird von Ministerin Gebauer weiterhin ausdrücklich unterstützt. Vor allem durch ein Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken und der damit möglichen Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts kann es uns gelingen, negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler abzumildern.

Ausweitung der Testungen an Schulen ab 10. Januar 2022

Uns allen liegt daran, den Schulstart so sicher wie möglich zu gestalten. Angesichts des zuletzt veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, ist die schulische Teststrategie zum Schulstart anzupassen. Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte). Die erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen an das Testregime erforderlich sind.

Schultestungen für Schülerinnen und Schüler

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Impfstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt. […]

Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt:

  • an weiterführenden Schulen: Testung dreimal wöchentlich […].“ (SchulMail des MSB NRW vom 06.01.22)

Neben dieser Ausweitung der Testungen möchte ich auch darauf hinweisen, dass außerdem alle weiteren bereits bekannten Maßnahmen zum Infektionsschutz gelten:

Hygieneregeln für Schülerinnen und Schüler

  • Ich desinfiziere meine Hände beim Betreten des Schulgebäudes.
  • Danach begebe ich mich sofort auf den Schulhof meiner Jahrgangsstufe. Dort verbringe ich auch meine Pausen.
  • Ich halte Abstand und umarme niemanden.
  • Auf den breiten Fluren und den Treppenhäusern gehe ich immer ganz rechts.
  • Ich halte mich nicht auf den Gängen und Fluren auf.
  • Ich huste und nieße nur in die Armbeuge.
  • Ich tausche mit niemandem Gegenstände, Essen und Trinken aus.
  • Ich trage im gesamten Schulgebäude und auch während des Unterrichts eine Maske.
  • Ich kümmere mich mit darum, dass die Unterrichtsräume alle 20 Minuten gelüftet werden.
  • Ich esse nur während der Pausen bei entsprechendem Abstand, während des Unterrichts darf ich als einzelne/r Schüler/in auch trinken.
  • Habe ich Erkältungssymptome, bleibe ich zu Hause oder lasse mich sofort abholen.
  • Zur Schule erscheine ich in warmer Kleidung, da ich während der Pausen draußen bin.
  • Änderungen von Adressen oder Telefonnummern teile ich dem Sekretariat sofort mit.
  • Auch außerhalb des Schulgeländes vermeide ich größere Gruppenansammlungen.

Auf die Einhaltung dieser Hygieneregeln ist zum Schutze aller dringend zu achten!

In der Hoffnung, dass uns das mit vereinten Kräften gelingt, verbleibe ich mit herzlichen Grüßen!

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)

Corona-Update: Wiedereinführung der Maskenpflicht (01.12.2021 – 18:30 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

ab morgen, den 02. Dezember 2021, gilt nun auch wieder die Maskenpflicht am Sitzplatz ganz offiziell!

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Lediglich auf dem Außengelände der Schule (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Weiterhin gelten die AHA-Regeln und die zugewiesenen Pausenbereiche für die Jahrgangsstufen!

Mein herzlicher Dank gilt allen, die auch ohne Maskenpflicht meinem Appell zum Tragen der Maske gefolgt sind!

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)

Corona-Update: Gewährleistung eines sicheren Schulbetriebs (17.11.2021 – 19:00 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

da die Inzidenzen bisher in Deutschland nicht gekannte Rekordhöhen erreichen und auch in Dortmund heute bereits bei 197,7 liegen, sollten wir weitere Maßnahmen ergreifen, um einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten und damit alle im Schulbetrieb und auch die Angehörigen zu schützen.

Ich bitte daher im Interesse aller darum, dass:
1.    auf dem gesamten Schulgelände, vor allem aber in den Klassenräumen auch auf den Sitzplätzen, Masken getragen werden.
2.    sich bis auf Weiteres an den Testtagen (montags, mittwochs und freitags) auch die Genesenen und Geimpften testen lassen! Dies schließt auch das gesamte schulische Personal mit ein.

Dies ist ein Appell an die Vernunft aller. Da es bisher dazu keine Mail vom Ministerium gibt, können wir niemanden dazu zwingen. Wir können nur durch überzeugende Argumente auf die Einsicht aller Beteiligten hoffen. Weiterhin bitte ich alle darum, aktiv auf die Einhaltung der AHA-Regeln zu achten!

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Klimasch

Corona-Update: Neuerung zum Tragen von Masken im Schulbetrieb (29.10.2021 – 20:45 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

wie bereits aus der Presse zu entnehmen war, gibt es Neuigkeiten bezüglich der Masken im Schulbetrieb:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig!
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
  • Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbarn auszusprechen, die keine Maske getragen habenDas heißt also, wer weiterhin Maske trägt, muss als Kontaktperson eines Infizierten in der Schule nicht in Quarantäne! Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
  • Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Mit herzlichen Grüßen

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)

Corona-Update: NeuregeluInformationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien (06.10.2021 – 20:30 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute wurden uns neue Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien durch das Ministerium mitgeteilt. Folgende Regelungen werden gelten:

Testungen zum Schulbeginn

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.

Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Maskenpflicht

Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu wird in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien veröffentlicht.

Ich wünsche allen schöne und erholsame Herbstferien!

Mit herzlichen Grüßen

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)

Corona-Update: Neuregelung der Quarantänemaßnahmen (10.09.2021 – 13:00 Uhr)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie bereits aus der Presse zu entnehmen war, gilt es neue Quarantäne-Regelungen an Schulen in NRW umzusetzen. Das bedeutet für uns am Stadtgymnasium:

Quarantäne nur für unmittelbar Infizierte

Die Quarantäne von Schüler*innen ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken! Eine Kontaktnachverfolgung erfolgt in der Regel nicht mehr. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass alle bereits bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden:

  • Abstand halten!
  • Hygiene-Maßnahmen beachten!
  • Tragen eine Maske in Innenräumen!
  • Lüften!

Da im Sportunterricht Ausnahmen von der Pflicht der Maskentragung bestehen, sind diese klar von den Sportlehrern zu dokumentieren und die sonstigen Regeln (z.B. Abstand) soweit wie möglich einzuhalten!

Quarantäne von Kontaktpersonen gibt es nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen. 

Vollständig geimpfte und genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ausgenommen!

Zusätzliche schulische Testungen

Flankierend zu den neuen Vorgaben muss eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden!

Als Alternative zur regelmäßigen dritten Testung in der Woche hätte aus Gründen eines effektiven Infektionsschutzes bei eingeschränkten Quarantänen nur ein kompliziertes System zusätzlicher individueller Testungen der Kontaktgruppen von infizierten Personen zur Verfügung gestanden.

Eine dritte regelhafte Testung gibt dahingehend zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass Schüler*innen ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.

Ab Montag, dem 20. September 2021, werden wir also montags, mittwochs und freitags in der ersten Stunde testen! Dies trägt auch der Geltungsdauer von Selbsttests besser Rechnung.

„Freitestungen“ von Kontaktpersonen

Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schüler*innen wie möglich zu beschränken.

Die Quarantäne der Schüler*innen kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten der Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert.

Der Test darf frühestens nach dem 5. Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schüler*innen sofort wieder am Unterricht teil.

Schüler*innen, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.

Mit herzlichen Grüßen

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)

Corona-Update: Informationen zur Gewährleistung eines regelmäßigen Schulbetriebs unter Corona-Bedingungen (15.08.2021 – 16:00 Uhr)

Sehr geehrte Eltern,

unser aller Anliegen ist es, eine Schulschließung aufgrund von Infektionsfällen auf jeden Fall zu vermeiden! Ein wichtiges Mittel zur Gewährleistung des regelmäßigen Schulbetriebs sind die Testungen, die am Stadtgymnasium montags und donnerstags jeweils in der ersten Stunde durchgeführt werden. Weil der Schulstart allerdings auf einen Mittwoch fällt, testen wir in dieser Woche Mittwoch und Freitag.

Ich bitte Sie zu beachten, dass die Testung zum Schulstart am Mittwoch nicht die Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland für Reiserückkehrer ersetzt!

Für alle Rückkehrer*innen aus Hochrisiko- oder Variantengebieten gelten darüber hinaus besondere Anmelde – und Quarantänepflichten. Für welche Länder und Gebiete diese Regelungen gelten und wie die genauen Verfahrensweisen sind, finden Sie auf dieser Seite des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-Ip/coronaeinreisev.html.

Nachdem einmalig zum Schulstart alle Personen in der Schule getestet werden, werden im weiteren Schulbetrieb nur noch die Personen getestet, die keinen Nachweis darüber erbringen können, dass sie geimpft oder genesen sind. Der Nachweis darüber muss von der Schule dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient ausschließlich der reibungslosen Gestaltung der internen schulischen Abläufe, die so erhobenen Daten bleiben ausschließlich in der Schule und werden vertraulich behandelt!

Sollte es zu Quarantänemaßnahmen kommen, gelten nach Maßgabe des Schulministeriums für Geimpfte und Genesene andere Regelungen wie für die Personen, die nicht über einen solchen Nachweis verfügen, was die Notwendigkeit einer Dokumentation nach sich zieht.

Bitte besprechen Sie auch noch einmal mit Ihren Kindern, wie wichtig das Einhalten der Hygienemaßnahmen ist!

Da das Infektionsgeschehen sich dynamisch entwickelt, müssen wir immer wieder flexibel darauf reagieren. Bitte besuchen Sie daher regelmäßig unsere Homepage (www.stadtgymnasium.com)  und verfolgen Sie das Corona-Update!

Mit den besten Wünschen für einen guten Start in das neue Schuljahr

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)

Corona-Update: Informationen zum Schulstart (08.08.2021 – 22:00 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

ich begrüße alle sehr herzlich zurück aus den Ferien!

Leider ist auch nach einer so langen Zeit die Corona-Pandemie immer noch unser ständiger Begleiter, so dass auch im kommenden Schuljahr Maßnahmen zum Infektionsschutz notwendig sind! Dabei werden die Vorgaben des Schulministeriums am Stadtgymnasium wie folgt umgesetzt:

Beibehaltung bekannter Hygienemaßnahmen

  • Bei Betreten des Schulgeländes werden die Hände desinfiziert! Desinfektionsmittelspender befinden sich an allen Eingängen der Schule.
  • Abstand von anderen Personen halten, wann immer dies möglich ist!
  • Die Hände sind regelmäßig intensiv zu waschen!
  • Essen oder Getränke werden nicht mit Mitschülern geteilt!
  • Keine Gegenstände aus eigenem Besitz von anderen benutzen lassen!
  • Vor Verlassen eines Raumes reinigen die Schüler*innen ihre Plätze, sofern sie im Anschluss in einem anderen Raum Unterricht haben! Die Reinigungsmittel stehen in allen Räumen zur Verfügung!

Pflicht zum Tragen einer Maske

Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schule, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung!

Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.

Testungen

Für den Schulstart gilt: Alle Lehrer*innen, weiteres Schulpersonal und Schüler*innen werden vor ihrem Dienstantritt bzw. vor Wiederaufnahme des Schulbetriebs getestet. Dieser Test wird unabhängig vom Status „geimpft“ oder „genesen“ durchgeführt. Dazu gelten folgende Regelungen:

Die Organisation der Testungen der ab dem 11.08. wegen der Nachprüfungen in der Schule befindlichen Schüler*innen sind im Nachprüfungsplan geregelt. Alle betroffenen Schüler*innen wurden darüber bereits individuell per Post informiert.

Ansonsten werden die bekannten Selbsttests mit allen Schüler*innen am ersten Schultag in der ersten Unterrichtsstunde durchgeführt, sofern die Schüler*innen keinen gültigen negativen Test vorweisen können.

Alle schulfremden Personen bzw. Personen, die nicht zum Personal der Schule gehören oder nicht Schüler*innen unserer Schule sind, müssen vor Betreten der Schule einen gültigen negativen Test oder den Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung vorweisen. Sollte ihnen dies nicht möglich sein, müssen sie einen Selbsttest in der Schule durchführen.

Für den weiteren Schulbetrieb gilt: Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, werden wie vor den Ferien zweimal pro Woche getestet.

Die Testungen finden wie vor den Ferien montags und donnerstags in der ersten Stunde statt und werden von den Fachlehrer*innen durchgeführt.

Die Fachlehrer*innen lassen sich den Nachweis über den Status „geimpft“ oder „genesen“ von ihren Schüler*innen zeigen und vermerken den jeweiligen Status in einer Klassen- bzw. Kursliste.

Die nicht geimpften oder genesenen Schüler*innen führen wie vor den Ferien den Laufzettel zum Nachweis über die durchgeführten Testungen und können diesen auf Verlangen vorzeigen!

Die bereits geimpften oder genesenen Schüler*innen führen den Nachweis über die vollständige Impfung bzw. Genesung ebenfalls bei sich und können diesen auf Verlangen vorweisen!

Trotz aller Maßnahmen zum Infektionsschutz lassen wir uns die Freude auf den Schulstart nicht nehmen! Wir alle gemeinsam sind doch inzwischen schon Profis in der Umsetzung dieser Maßnahmen!

In diesem Sinne wünsche ich allen einen guten Start in das neue Schuljahr und verbleibe mit herzlichen Grüßen!

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)

Corona-Update: Schulbetrieb nach den Sommerferien (01.07.2021 – 12:00 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

morgen geht das Schuljahr 2020/21 zu Ende. Das war sicher ein außergewöhnliches, zumeist sehr belastendes Schuljahr, daher möchte ich allen von Herzen für die gute Zusammenarbeit danken! Gemeinsam haben wir alle – Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler – die anstehenden Probleme gemeistert!

Gerne möchte ich nun noch einen vorläufigen Ausblick auf das nächste Schuljahr geben:

Wir starten im neuen Schuljahr grundsätzlich so, wie das laufende Schuljahr beendet wird!

  1. Alle Schüler*innen nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach der Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  2. Die Vorgaben für Hygiene und Infektionsschutz gelten fort.
  3. Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit einem nachgewiesenen vollständigen Impfschutz müssen nicht getestet werden.
  4. Im Innenbereich der Schule gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, nicht dagegen im Freien.

Weitere Informationen werden uns vom Schulministerium kurz vor Beginn des neuen Schuljahres zugehen, welche dann wieder über die bekannten Kommunikationswege an unserer Schule verbreitet werden!

Ich wünsche allen erholsame Ferien!!!

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)

Corona-Update: Änderung der Maskenpflicht (17.06.2021 17:45)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wie uns heute vom Schulministerium mitgeteilt wurde, gelten ab Montag, den 21.06.21, folgende Regelungen bezüglich der Maskenpflicht auf den Schulgelände:

  1. Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schule, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf den Sportanlagen.
  2. Innerhalb des Gebäudes, also in Klassen und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Klimasch

Corona-Update: Schulbetrieb ab dem 31.05.2021 (20.05.2021 18:37)

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr verehrte Eltern,

ab dem 31.05.2021 kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten NRWs mit einer stabilen Inzidenz unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück!

Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.

Präsenzunterricht in Klassen und Kursen

  • Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstäke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend.
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an den Klassenarbeiten / Klausuren ist mit der Pflicht zu einem Selbsttest in der Schule, alternativ mit einem Nachweis eines negativen Testergebnisses eines entsprechenden Testzentrums, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, verbunden.
  • In der Schule wird montags und donnerstags jeweils in der ersten Unterrichtsstunde getestet.
  • Nach erfolgtem Test erhalten die SuS ein Formular als Nachweis über den erfolgten Test, das vom Fachlehrer bzw. vom Lehrpersonal im Testzentrum zu unterschreiben ist. Dieses Formular muss auf Verlangen der Lehrkraft im Unterricht vorgezeigt werden können.
  • SuS aus Kooperationskursen werden im Fachunterricht mitgetestet, sofern sie an ihren eigenen Schulen noch nicht getestet wurden.
  • SuS mit positiven Testergebnis müssen je nach Alter abgeholt werden oder selbstständig ihren Heimweg ohne Nutzung des ÖPNV antreten und sind dazu verpflichtet schnellstmöglich einen PCR-Test von einem Arzt oder in einem öffentlichen Testzentrum durchführen zu lassen.
  • Die Schule ist dazu verpflichtet, ein positives Testergebnis umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen.
  • SuS, die in der Schule positiv getestet wurden, können erst nach Vorlage eines Nachweises über einen negativen PCR-Test wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Um die Handhabung der Röhrchen mit der Testflüssigkeit zu erleichtern, hilft eine normale Wäscheklammer oder ein Lego-Duplo-Baustein, in die bzw. in den das Röhrchen hineingestellt werden kann. Vielleicht geben Sie Ihrem Kind ein entsprechendes Utensil mit.
  • Die durch die Testungen erhöhten Sicherheitsmaßnahmen ermöglichen auch eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht, d.h. der Unterricht in differenzierten Lerngruppen kann uneingeschränkt stattfinden!

Exkursionen / außerschulische Partner / AG-Angebot

  • Der Besuch von außerschulischen Lernorten ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich!
  • Ab dem 24.06. bis zur Zeugnisausgabe gilt allerdings der im Terminplan ausgewiesene Exkursions-Stopp!
  • AGs können wieder durchgeführt werden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler entnehmen bitte der Homepage bzw. den Aushängen in der Schule, die in Kürze erfolgen, ob und wann ihre AG wieder startet.
  • Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist wieder zulässig, damit kann auch die Übermittagsbetreuung wieder stattfinden. Auch hierzu bitte Aushänge bzw. eine Information auf der Homepage, die in Kürze erfolgen, beachten.

Umgang mit Klassenarbeiten und Klausuren

  • Die Klausuren in der Oberstufe finden weiterhin nach den bekannten Klausurplänen statt.
  • Die Fachlehrer teilen ihren Klassen und Kursen rechtzeitig Termine für Klassenarbeiten mit.
  • Diese finden in der Regel in den regulären Unterrichtsstunden nach Stundenplan statt.
  • Da die Klassenarbeiten nun wieder im regulären Unterricht in einem Raum und nur unter Aufsicht des Fachlehrers geschrieben werden, findet aller weiterer Unterricht auch an diesen Tagen regulär statt!

Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)

  • Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden.
  • Allerdings findet der Sportunterricht in der Regel im Freien statt.
  • Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden.
  • Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
  • Intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig!
  • Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.
  • Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.
  • Die Auswahl der Lerninhalte- und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann!
  • Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind unter www.schulsport-nrw.de abrufbar.

Notbetreuung

  • Da die Rückkehr zum Präsenzbetrieb eine vollständige Beschulung aller Schülerinnen und Schüler ermöglicht, entfällt die Notbetreuung.

Schulkiosk

  • Der Schulkiosk darf wieder zur Versorgung derjenigen, die sich am Schulstandort aufhalten, unter Beachtung der Vorgaben zum Infektionsschutz und der Hygienevorschriften geöffnet werden.

Ich wünsche allen einen guten Start in den vollständigen Präsenzunterricht!

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)

Corona-Update: Achtung! Änderung der vorherigen Ankündigung – Kein Wechselunterricht ab dem 19.04.2021 bis einschließlich 25.04.2021 (17.04.2021 – 11:30 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,                                                

das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen hat dem Antrag der Stadt Dortmund, die Schulen aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens am Montag nicht zu öffnen, entsprochen.

Es gilt damit weiterhin der Modus der letzten Schulwoche mit folgenden Regelungen:

Regelungen für die Q2

  • Der Unterricht findet nur in den Abiturfächern in Präsenz oder Distanz nach Wahl der SuS bis einschließlich Mittwoch (21.04.21) statt.
  • Am Donnerstag (22.04.21) erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Abiturzulassung nach einem zeitlich versetzen Plan, der ihnen von den Jahrgangsstufenleitern übermittelt wird.
  • Ab dem 23.04.21 beginnen die schriftlichen Abiturprüfungen

Regelungen für die Q1

  • Der Unterricht wird in Präsenz nach Stundenplan erteilt.
  • Klausuren werden nach Plan geschrieben.

Regelungen für die Jahrgänge 5 bis 10

  • Der Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 findet in Distanz per Videokonferenz nach Stundenplan statt.

Notbetreuung

  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und 6 wird weiterhin auf Antrag der Eltern eine Notbetreuung ermöglicht. Die Anmeldung erfolgt über die Homepage.

Umsetzung der Regelungen zu den Selbsttests

Durchführung für Schülerinnen und Schüler

  • Die Selbsttests finden montags und donnerstags in der ersten Stunde statt und werden vom jeweiligen FL durchgeführt.
  • Die SuS, die nicht zur ersten Stunde haben, werden im Testzentrum auf dem kleinen Schulhof, in der ersten Stunde getestet. Anschließend müssen sie das Schulgelände bis zum Beginn ihres regulären Unterrichts wieder verlassen. Falls sie dieses Testangebot nicht wahrnehmen, müssen sie beim Schulbesuch einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegen.
  • Auch die SuS, die sich in der Notbetreuung befinden, werden an den oben genannten Testtagen getestet.
  • „Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus. … Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.“ (zitiert aus der SchulMail des MSB vom 14.04.21)
  • Nach erfolgtem Test erhalten die SuS ein Formular als Nachweis über den erfolgten Test, das vom Fachlehrer bzw. vom Lehrpersonal im Testzentrum zu unterschreiben ist.
  • SuS aus Kooperationskursen werden im Fachunterricht mitgetestet.
  • SuS mit positiven Testergebnis müssen je nach Alter abgeholt werden oder selbstständig ihren Heimweg ohne Nutzung des ÖPNV antreten und sind dazu verpflichtet schnellstmöglich einen PCR-Test von einem Arzt oder in einem öffentlichen Testzentrum durchführen zu lassen.
  • Die Schule ist dazu verpflichtet, ein positives Testergebnis umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen.
  • SuS, die in der Schule positiv getestet wurden, können erst nach Vorlage eines negativen PCR-Tests wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.

In der Hoffnung, dass wir damit einen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens leisten können, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)

Corona-Update: Regelungen zum Wiederbeginn des Unterrichts ab dem 19.04.2021 (15.04.2021 – 16:00 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,                                                

in NRW kehren die Schulen ab Montag, 19.04.21, in den Wechselunterricht mit verpflichtenden Testungen zurück.

Am Stadtgymnasium werden die Vorgaben des Ministeriums wie folgt umgesetzt:

Regelungen für die Q2

  • Der Unterricht findet nur in den Abiturfächern in Präsenz oder Distanz nach Wahl der SuS bis einschließlich Mittwoch (21.04.21) statt.
  • Am Donnerstag (22.04.21) erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Abiturzulassung nach einem zeitlich versetzen Plan, der ihnen von den Jahrgangsstufenleitern übermittelt wird.
  • Ab dem 23.04.21 beginnen die schriftlichen Abiturprüfungen

Regelungen für die Q1

  • Der Unterricht wird in Präsenz nach Stundenplan erteilt.
  • Klausuren werden nach Plan geschrieben.

Regelungen für die EF

  • Der Unterricht wird in geteilten Lerngruppen in A- und B-Wochen erteilt.
  • Die Einteilung der Lerngruppen entspricht der von Herrn Weppelmann vor den Ferien vorgenommenen Einteilung.
  • In der Einführungsphase wird nach jetzigem Kenntnisstand im 2. Halbjahr in allen schriftlichen Fächern generell nur eine Klausur geschrieben.
  • Die Zentralklausur in den Fächern Deutsch und Mathematik entfällt in diesem Schuljahr.

Regelungen für die Sekundarstufe I (Jahrgang 5 bis 9)

  • Der Unterricht findet in festen Lerngruppen in A- und B-Wochen statt.
  • Die Einteilung der festen Lerngruppen entspricht der Einteilung von vor den Osterferien. Diese teilen die Klassenlehrer*innen ihren Klassen, wenn nötig, erneut mit.
  • Nach Möglichkeit werden die in Distanz befindlichen SuS per Videokonferenz dem Unterricht nach Stundenplan zugeschaltet bzw. erledigen die SuS in Distanz die Aufgaben aus dem Präsenzunterricht. Rückmeldungen kann es in dieser Zeit nur im Präsenzunterricht geben.
  • Die beiden internationalen Klassen erhalten Präsenzunterricht nach Stundenplan.

Regelungen für den Differenzierungsbereich

  • Differenzierungen sind nicht gestattet.

Umsetzung für Latein und Französisch

  • Die Fächer Latein und Französisch werden in der vom KL festgelegten Teilgruppe A bzw. B von einem FL aus einem der Lernbereiche (F/L) unterrichtet. Die FL versorgen die Kinder aus ihren Lerngruppen, die sie nicht persönlich unterrichten, mit Aufgaben, die die Kinder während des eigentlich in Differenzierung stattfindenden Unterrichts bearbeiten.

Ausnahmen:

  • Im Jg. 7 wird L/F donnerstags in der differenzierten Lerngruppe in Distanz unterrichtet. Wegezeiten sind zu berücksichtigen!
  • Im Jg. 8 wird L/F dienstags in der differenzierten Lerngruppe in Distanz unterrichtet. Wegezeiten sind zu berücksichtigen!
  • Im Jg. 9 wird L/F dienstags in der differenzierten Lerngruppe in Distanz unterrichtet. Wegezeiten sind zu berücksichtigen!

Umsetzung in Religion und PP

  • In den Jahrgängen 5 und 6 werden die Fächer katholische Religion, evangelische Religion, islamische Religion und praktische Philosophie in der vom KL festgelegten Teilgruppe A bzw. B von einem FL aus einem der Lernbereiche (rk/ev/ir/pp) unterrichtet. Die FL versorgen die Kinder aus ihren Lerngruppen, die sie nicht persönlich unterrichten mit Aufgaben, die die Kinder während des eigentlich in Differenzierung stattfindenden Unterrichts bearbeiten.
  • In den Jahrgängen 7, 8 und 9 unterrichten die Religions- bzw. PP-Lehrer die SuS in ihren gewohnten differenzierten Gruppen in Distanz. Dabei sind Wegezeiten zu berücksichtigen!

Umsetzung im WPII-Bereich

  • Der WP-Unterricht in den Jahrgängen 8 und 9 als Distanzunterricht in den differenzierten Lerngruppen erteilt. Wegezeiten sind zu berücksichtigen!

Notbetreuung

  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und 6 wird weiterhin auf Antrag der Eltern eine Notbetreuung ermöglicht. Die Anmeldung erfolgt über die Homepage.

Umsetzung der Regelungen zu den Selbsttests

  • Die Selbsttests finden montags und donnerstags in der ersten Stunde statt und werden vom jeweiligen FL durchgeführt.
  • Es werden immer nur diejenigen SuS getestet, die sich auch in der Präsenzwoche befinden.
  • Die SuS, die nicht zur ersten Stunde haben, werden im Testzentrum auf dem kleinen Schulhof, in der ersten Stunde getestet. Anschließend müssen sie das Schulgelände bis zum Beginn ihres regulären Unterrichts wieder verlassen. Falls sie dieses Testangebot nicht wahrnehmen, müssen sie beim Schulbesuch einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegen.
  • Auch die SuS, die sich in der Notbetreuung befinden, werden an den oben genannten Testtagen getestet.
  • „Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus. … Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.“ (zitiert aus der SchulMail des MSB vom 14.04.21)
  • Nach erfolgtem Test erhalten die SuS ein Formular als Nachweis über den erfolgten Test, das vom Fachlehrer bzw. vom Lehrpersonal im Testzentrum zu unterschreiben ist. Dieses Formular muss auf Verlangen der Lehrkraft im Unterricht vorgezeigt werden können.
  • SuS aus Kooperationskursen werden im Fachunterricht mitgetestet, sofern sie an ihren eigenen Schulen noch nicht getestet wurden.
  • SuS mit positiven Testergebnis müssen je nach Alter abgeholt werden oder selbstständig ihren Heimweg ohne Nutzung des ÖPNV antreten und sind dazu verpflichtet schnellstmöglich einen PCR-Test von einem Arzt oder in einem öffentlichen Testzentrum durchführen zu lassen.
  • Die Schule ist dazu verpflichtet, ein positives Testergebnis umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen.
  • SuS, die in der Schule positiv getestet wurden, können erst nach Vorlage eines Nachweises über einen negativen PCR-Test wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.

Ich wünsche allen einen guten Start in die nächste Präsenzphase!

Mit herzlichen Grüßen

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)

Corona-Update: Regelungen zum Wiederbeginn des Unterrichts nach den Osterferien (09.04.2021 – 20:30 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat das Schulministerium entschieden, dass vom kommenden Montag an zunächst für eine Woche Distanzunterricht mit einigen Ausnahmen stattfinden soll.

Am Stadtgymnasium werden die Vorgaben des Ministeriums wie folgt umgesetzt:

Jahrgangstufen 5 – 10

  • Der Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 findet in Distanz per Videokonferenz nach Stundenplan statt.

Qualifikationsphase

Q1

  • Der Unterricht in der Q1 findet in Präsenz nach Stundenplan statt.
  • Das heißt auch alle in der Q1 noch zu schreibenden Klausuren finden nach Plan statt.
  • Die Kooperationskurse mit dem KKG finden in Distanz statt.

Q2

  • Die SuS der Q2 erhalten in den nächsten 14 Tagen ausschließlich Unterricht in ihren Abiturfächern.
  • Um Quarantäne- und Infektionsrisiken für die Abiturienten zu vermeiden, dürfen die Schülerinnen und Schüler selber entscheiden, ob sie am Unterricht in der Schule oder von Zuhause aus der Distanz teilnehmen. Der Fachlehrer wird den Unterricht aus der Schule orientiert an den Charakteristika des Distanzunterrichts durchführen.
  • Falls sich Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Unterricht in der Schule entscheiden, der ja nur noch in den Abiturfächern stattfindet, entstehen für diese Schülerinnen und Schüler Springstunden. Für diese Springstunden gelten folgende Verhaltensregeln:
  • Schulgelände verlassen, wenn es geht, nach Hause fahren!
  • Gruppenbildung ist untersagt!
  • Die Schülerinnen und Schüler teilen ihren jeweiligen Fachlehrern in den Abiturfächern mit, ob sie den Unterricht in Präsenz oder Distanz wahrnehmen!
  • Die Rückgabe der Klausuren erfolgt in der jeweils ersten Stunde des Faches nach den Ferien in Präsenz!
  • Die Kooperationskurse mit dem KKG finden in Distanz statt.
  • Das Abitur startet wie angekündigt am 23.04.21.

Internationale Klassen

  • Der Unterricht in den beiden Internationalen Klassen findet in Distanz statt.

Notbetreuung

  • Für die Jahrgänge 5 und 6 wird eine Notbetreuung eingerichtet.
  • Diese findet täglich von 07.55 bis 13.15 Uhr statt.
  • Die Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt über das bekannte Eingabeformular

Testpflicht

  • „Die Testpflicht wird in der Coronaschutzverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronatests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. […] Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“ (zitiert nach der Schulmail des Schulministeriums vom 08.04.21)
  • Die Testungen werden wie folgt terminiert:
Q1Mo, 3. und 4. StundeDo, 3. und 4. Stunde
Q2Mo, 1. und 2. StundeDo, 1. und 2. Stunde
  • Nach erfolgtem Test erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Formular als Nachweis über den erfolgten Test, das vom Fachlehrer zu unterschreiben ist.
  • Falls ein Schüler oder eine Schülerin nicht in diesen Stunden an einer Testung teilnehmen konnte, muss der nächste Fachlehrer die Abholung eines Testkits im Sekretariat zur Durchführung eines Tests in seinem Unterricht veranlassen.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich in Kooperationskursen am HG befinden, werden, wenn vor Ort Tests durchgeführt werden, auch mit getestet.

In der Hoffnung bald wieder mehr Präsenzunterricht anbieten zu können, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!

Stefanie Klimasch

(Schulleiterin)

Terminankündigung: Corona-Selbsttests (22.03.2021 – 12:00 Uhr)

Liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler,

am Dienstag werden erstmals an unserer Schule die angekündigten Selbsttests durchgeführt! Falls ein Schüler oder eine Schülerin nicht daran teilnehmen möchte, sollte er die ausgefüllte Widerspruchserklärung bereit halten.

Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind im Falle eines positiven Testergebnisses so schnell wie möglich von der Schule abgeholt werden muss, da in diesem Fall keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden dürfen! Über die Notwendigkeit der Abholung werden Sie durch das Sekretariat informiert!

Aufgrund der Fehleranfälligkeit der Selbsttests ist es unbedingt erforderlich, dass Sie mit Ihrem Kind nach einem positiven Testergebnis einen PCR-Test durchführen lassen. Erst wenn ein negativer PCR-Test vorliegt, kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen!

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Klimasch

Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler (17.03.2021 – 15:00 Uhr)

Liebe Eltern, 

das Land NRW hat entschieden, ab der 11. Kalenderwoche 2021 die Bereitstellung und Anwendung von Corona-Selbsttests bzw. Corona-Laientests für die Schülerinnen und Schüler in den Schulen umzusetzen.

Ich bitte Sie die Informationen sorgfältig zu lesen und das Verfahren mit ihrer Tochter/ Ihrem Sohn in Ruhe zu besprechen.

ACHTUNG: Sollten Sie nicht wollen, dass Ihr Kind an der freiwilligen Durchführung von COVID-19-Selbsttests an Schulen im Schuljahr 2020/21 teilnimmt, finden Sie die Widerspruchserklärung im Anhang. Diese sollte Ihr Sohn /Ihre Tochter im Unterricht, in dem der Test stattfindet, mit sich führen.

Erklären Sie bitte, wie der Schülertest durchgeführt wird, Hinweise unter https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.

Besprechen Sie bitte mit Ihrem Kind die Situation, dass ein Ergebnis des Schnelltests positiv ausfallen könnte und stellen es auf die Situation ein:

  • Positiver Test: Es erfolgt die Isolierung Ihres Sohnes/ Ihrer Tochter in der Schule bis zur Abholung, die zeitnah erfolgen sollte (keine Nutzung des ÖPNV);
  • Machen Sie Ihr Kind im Gespräch stark die Situation auszuhalten (es mag Ihrem Kind unangenehm sein „positiv „erkannt“ zu werden, auch wenn die Lehrerinnen und Lehrer das Ziele haben die Situation „aufzufangen“.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) aus der 15. Schulmail:

Jede Schülerin/ jeder Schüler der weiterführenden Schulen kann vor den Osterferien jeweils einen Selbsttest durchführen.

Es handelt sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich eingesetzt Selbsttests der Firma Roche.

Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Die Probenentnahme und Probenauswertung soll über Nasen-Abstrichtupfer erfolgen. 

Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate, daher soll nach jedem positiven Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.

Ort und Zeit der Testung

Die Testungen finden in den Klassen (Sek I) oder Kursräumen (Sek II) an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Die Termine werden angekündigt.
Das schulische Personal – insbesondere Lehrerinnen und Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.

Vorgabe für Hygiene und Infektionsschutz, symptomatische Personen

Weiterhin haben sämtliche AHA-Regeln im Umgang mit Corona Bestand.
Die Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz sind zu beachten.

ACHTUNG: Symptomatische Personen kommen gar nicht erst in die Schule. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben; die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.

Ablauf einer Testung in der Schule

Die Selbsttests sollen nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet.
Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht selbst durch.

Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass bei einem positiven Testergebnis die Eltern unverzüglich auch einen PCR-Test durch eine Ärztin/einen Arzt veranlassen müssen (siehe unten).

Ergebnisinterpretation des Selbsttests

  • Negatives Ergebnis => Das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keine Testlinie (T) 
  • Positives Ergebnis => Das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C)
  • Ungültig => Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.

Wichtig ist die sofortige Dokumentation, da sich das Test-Kit nach einer gewissen Zeit verfärbt und wertlos wird.

Die Schulleitung informiert die Eltern und entscheidet in Absprache, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, erfolgt die Isolation bis zur Abholung.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

Muster Widerspruchserklärung

Corona-Update (09.03.2021 – 17:30 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

aus aktuellem Anlass haben sich für die erweiterte Schulöffnung ab dem 15.03. ein paar Veränderungen bzw. Ergänzungen ergeben:

Regelungen für die Q1 und Q2

  • Der Unterricht wird in Präsenz nach Stundenplan fortgesetzt.
  • Klausuren werden nach Plan geschrieben.

Regelungen für die EF

  • Der Unterricht wird als Wechselunterricht erteilt.
  • Die SuS werden den Wochen A und B von Herrn Weppelmann zugeteilt und die Zuteilung wird mit den SuS und den KuK kommuniziert. So erhalten alle SuS jeweils eine Präsenzwoche vor den Ferien.
  • Nach Möglichkeit werden die in Distanz befindlichen SuS per Videokonferenz dem Unterricht nach Stundenplan zugeschaltet bzw. erledigen die SuS in Distanz die Aufgaben aus dem Präsenzunterricht. Rückmeldungen kann es in dieser Zeit nur im Präsenzunterricht geben.
  • In der Einführungsphase wird im 2. Halbjahr in allen schriftlichen Fächern generell nur eine Klausur geschrieben.
  • Die Zentralklausuren entfallen in diesem Schuljahr.

Regelungen für die Sekundarstufe I (Jahrgang 5 bis 9)

  • Die Klassen werden durch die KL in zwei feste, in etwa gleich große Gruppen geteilt.
  • In der Woche vom 15.03. erhält die Teilgruppe A Unterricht nach Stundenplan. Gruppe B lernt in dieser Zeit in Distanz.
  • In der Woche vom 22.03. erhält die Teilgruppe B Unterricht nach Stundenplan. Gruppe A lernt in dieser Zeit in Distanz.
  • Nach Möglichkeit werden die in Distanz befindlichen SuS per Videokonferenz dem Unterricht nach Stundenplan zugeschaltet bzw. erledigen die SuS in Distanz die Aufgaben aus dem Präsenzunterricht. Rückmeldungen kann es in dieser Zeit nur im Präsenzunterricht geben.
  • Die beiden internationalen Klassen erhalten Präsenzunterricht nach Stundenplan.

Regelungen für den Differenzierungsbereich

  • Differenzierungen sind nicht gestattet.

Umsetzung für Latein und Französisch

  • Die Fächer Latein und Französisch werden in der vom KL festgelegten Teilgruppe A bzw. B von einem FL aus einem der Lernbereiche (F/L) unterrichtet. Die FL versorgen die Kinder aus ihren Lerngruppen, die sie nicht persönlich unterrichten mit Aufgaben, die die Kinder während des eigentlich in Differenzierung stattfindenden Unterrichts bearbeiten.

Umsetzung in Religion und PP

  • In den Jahrgängen 5 und 6 unterrichten die Religions- bzw. PP-Lehrer die SuS in den vom KL festgelegten nicht differenzierten Teilgruppen A bzw. B in den Themen „Soziales Lernen – Streitschlichtung“ und „Lernen lernen“.
  • Im Jahrgang 7 unterrichten die Religions- bzw. PP-Lehrer die SuS in den vom KL festgelegten nicht differenzierten Teilgruppen A bzw. B in Themen der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“.
  • In den Jahrgängen 8 und 9 unterrichten die Religions- bzw. PP-Lehrer die SuS in ihren gewohnten differenzierten Gruppen in Distanz. Da die SuS sich vor dem Distanzunterricht erst nach Hause begeben müssen, muss die Wegezeit von der Unterrichtszeit abgezogen werden.

Umsetzung im WPII-Bereich

  • Der WP-Unterricht in den Jahrgängen 8 und 9 wird um eine Stunde reduziert.
  • Die SuS im Jahrgang 8 begeben sich montags nach der vierten Stunde nach Hause, um dann in der 6. Stunde ihren WPII-Unterricht in Distanz per Videokonferenz in ihrer gewohnten differenzierten Lerngruppe zu erhalten.
  • Die SuS im Jahrgang 9 begeben sich donnerstags nach der vierten Stunde nach Hause, um dann in der 6. Stunde ihren WPII-Unterricht in Distanz per Videokonferenz in ihrer gewohnten differenzierten Lerngruppe zu erhalten.
  • Die 7. Stunde donnerstags wird im Jahrgang 9 in Distanz erteilt.

Wegfall der Warnungen

  • In diesem Schuljahr wird es keine Warnungen wegen Versetzungsgefährdungen, also keine „Blauen Briefe“ geben. Für die Versetzung bedeutet dies, dass eine mangelhafte Leistung in einem Fach nicht für die Versetzungsentscheidung angerechnet wird – dies gilt nur für Fächer, bei denen auf dem Halbjahreszeugnis eine ausreichende oder bessere Note stand. Weitere mangelhafte Leistungen und mangelhafte Leistungen in Fächern, bei denen auf dem Halbjahreszeugnis bereits die Note mangelhaft stand, werden angerechnet.
  • Die genannte Regelung gilt nicht für Versetzungen, bei denen ein Abschluss erreicht oder eine Berechtigung erworben wird. Sie gilt also nicht bei der Versetzung von der Klasse 9 in die Oberstufe, weil dort die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben wird, sowie beim Erwerb des Mittleren Schulabschlusses am Ende der Einführungsphase. Hier gibt es keine Änderungen zu den regulär geltenden Regelungen!

Klassenarbeiten

  • Es finden keine Klassenarbeiten vor den Osterferien statt.

Notbetreuung

  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und 6 wird weiterhin auf Antrag der Eltern eine Notbetreuung ermöglicht. Die Anmeldung erfolgt über das Eingabeformular auf der Homepage.
  • Allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I und II, die zuhause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, wird weiterhin durch die Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung angeboten, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten.

Raumpläne

  • Es gelten die alten Raumpläne Raumpläne aus der Zeit vor dem Lockdown.

Ich wünsche allen einen guten Start in die neue Präsenzphase!

Mit herzlichen Grüßen

Stefanie Klimasch

Corona-Update (19.02.2021 – 17:00 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

es ist so weit! Ob herbeigesehnt oder eher befürchtet, am Montag öffnen wir wieder für die Q1 und Q2.

Für den Start nutzen wir die uns zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten so gut wie möglich. Die Raumpläne und Pausenbereiche erhalten die Schülerinnen und Schüler über die Jahrgangsstufenleitungen.

Ab Montag kann die Schule dann wieder über den Haupteingang betreten werden. Die bekannten Hygienemaßnahmen wie Rechtsgehgebot, Abholung zum Unterricht vom Pausenbereich, Maskenpflicht etc. gelten genau wie vor dem Lockdown weiterhin. Eine wichtige Änderung besteht allerdings: Auch Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2 müssen ab Montag medizinische Masken tragen.

Ich wünsche allen einen guten Start in den Präsenzunterricht und freue mich auf ein Wiedersehen.

Viele Grüße

Thomas Lohmeier

Corona-Update (13.02.2021 – 20:30 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

es ist soweit. Ab Montag, dem 22. Februar werden wir wieder teilweise öffnen dürfen. Die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase Q1 und Q2 kehren ab dem 22. Februar in den Präsenzunterricht zurück und erhalten in allen Fächern Unterricht nach Stundenplan. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis EF müssen sich noch gedulden. Für sie bleibt es erst einmal beim Distanzunterricht.

Des Weiteren gelten folgende Regelungen:

Abstandsregeln in den Unterrichtsräumen

  • Im Unterricht gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Größere Lerngruppen werden in den verfügbaren größeren Räumen unterrichtet oder in zwei benachbarte Räume aufgeteilt.

Betreuung

  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und 6 wird weiterhin auf Antrag der Eltern eine Notbetreuung ermöglicht. Die Anmeldung erfolgt über ein Eingabeformular auf der Homepage.
  • Allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I und II, die zuhause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, wird weiterhin durch die Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung angeboten, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten.

Klassenarbeiten und Klausuren

  • Die in der Q2 notwendigen drei Vorabiklausuren müssen bis zu den Osterferien geschrieben werden.
  • In den Jahrgängen 5 bis 9 werden im zweiten Halbjahr statt drei nur zwei Klassenarbeiten geschrieben.

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien

  • Die Durchführung von Klassenfahrten ist bis zum 05. Juli 2021 unzulässig.

Hygieneregeln

  • Die die bekannten Hygieneregeln des Stadtgymnasiums gelten weiterhin.

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase einen guten Start in den Präsenzunterricht und hoffen, dass bald alle übrigen Schülerinnen und Schüler auch zu uns in die Schule zurückkehren dürfen!

Herzliche Grüße

Thomas Lohmeier und Stefanie Klimasch

Newsletter 02/2021 (28.01.2021 – 14:00 Uhr)


Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
soeben erreicht uns eine aktuelle Mail des Schulministeriums bzgl. des Unterrichts in den esten beiden Februarwochen. In Kurzform zusammengefasst ergeben sich für unsere Schule folgende Regelungen:
• Der Distanzunterricht wird grundsätzlich bis zum 12.02.2021 fortgesetzt.
• Klassenarbeiten und Klausuren sollen in dieser Zeit nicht geschrieben werden.
• Die schulische Nutzung des Schulgebäudes bleibt weiterhin untersagt,
Mitwirkungsgremien können allerdings tagen, sollten aber möglichst auf digitale Formate ausweichen.
• Weiterhin gilt das Betreuungsangebot für SuS der Jahrgänge 5 und 6, die zu Hause nicht angemessen betreut werden können.
• Außerdem können alle SuS, die im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes
Lernumfeld vorfinden, diesen Distanzunterricht in der Schule unter Aufsicht
wahrnehmen. Ein Online-Formular für beaufsichtigten Distanzunterricht in der Schule können Sie auf der Homepage aufrufen.
Ich wünsche allen einen guten Start ins zweite Halbjahr, sicher auch bald wieder im
Präsenzunterricht.


Ihnen alles Gute und viele Grüße
Ihr B. Koolen

Newsletter 5-2020 (11.12.2020 – 15:00 Uhr)

Gelassen bleiben, entschlossen handeln!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium, liebe Eltern, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulgebäude, leider haben die Corona-Infektionszahlen eine traurige Rekordmarke erreicht. Wir müssen handeln! Das Schulministerium hat soeben Folgendes verfügt:

  • Von Montag, 14.12.2020, bis einschließlich Freitag, 18.12.2020, findet für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8, 9, EF, Q1 und Q2 der Unterricht ausnahmslos als Distanzunterricht statt.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5, 6 und 7 können von Montag, 14.12.2020, bis einschließlich Freitag, 18.12.2020, freiwillig zum Unterricht erscheinen. Eltern, die ihre Kinder nicht schicken wollen, melden sich über unser Online-Formular oder zentral im Sekretariat vom Präsenzunterricht ab. Wer sich abgemeldet hat, wechselt automatisch in den Distanzunterricht.
  • Die Weihnachtsferien werden bis einschließlich Freitag, 08.01.2021 verlängert. Soweit nichts anderes auf dieser Homepage bekannt wird, beginnt der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler wieder am Montag, 11. Januar 2021.

Ich wünsche Ihnen ein ruhiges, aber trotzdem frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2021.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Ihr Schulleiter B. Koolen

Corona-Info XXVIII / Reisewarnungen (05.10.2020 – 16:30 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebes Kollegium,

angesichts der bevorstehenden Herbstferien und angesichts immer noch steigender Infektionszahlen hat das Schulministerium vor einigen Tagen noch einmal eindringlich vor Urlausreisen in Risikogebiete gewarnt.

Den Wortlaut des Runderlasses können Sie hier nachlesen.

Grundsätzlich gilt:

  • Wer verreisen will, sollte sich vorab über Risikogebiete informieren:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

  • Wer trotzdem in ein Risikogebiet reist, muss bei der Ausreise ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Liegt kein Testergebnis vor, muss unverzüglich nach der Einreise getestet werden.
  • Bis zum Vorliegen eines (negativen) Ergebnisses besteht sofortige häusliche Quarantänepflicht.
  • Für Schülerinnen und Schüler ist dies eine entschuldigte Fehlzeit, nicht jedoch für Lehrerinnen und Lehrer. Darauf weist der Runderlass ausdrücklich hin.

Ich wünsche Ihnen trotz alledem schöne und erholsame Ferien.

Viele Grüße

Ihr B. Koolen

Corona-Info XXVII / Hygieneregeln am Stadtgymnasium (31.08.2020 – 18 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebes Kollegium,

das Schulministerium hat soeben die Maskenpflicht im Unterricht offiziell aufgehoben. Den Wortlaut der Mail, die auch noch weitere Informationen enthält, können Sie hier nachlesen.

Alle übrigen Hygiene-Regeln bleiben aber uneingeschränkt in Kraft.

Hier noch einmal die am Stadtgymnasium geltenden aktuellen Hygiene-Regeln:

  • Beim Betreten des Gebäudes werden die Hände desinfiziert.
  • Die Schülerinnen und Schüler begeben sich dann sofort auf den Schulhof ihrer Jahrgangsstufe. Dort werden sie von den Lehrkräften abgeholt.
  • Auf dem ganzen Schulgelände und im Schulgebäude gilt das Abstandsgebot (mindestens 1,5 Meter).
  • Auf den breiten Fluren und den Treppenhäusern gilt ein Rechtsgehgebot.
  • Die schmalen Flure werden Einbahnstraßen.
  • Auf den Gängen und Fluren findet kein Aufenthalt statt.
  • Es gilt die Husten- und Nieß-Etikette.
  • Keine Gegenstände werden untereinander ausgetauscht.
  • Auf den Fluren und Gängen sowie auf den Pausenhöfen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Während des Unterrichts wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen.
  • Die Unterrichtsräume sind alle 20 Minuten zu lüften.
  • Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen verlassen sofort den Unterricht und warten vor dem Sekretariat auf Abholung. Klingen die Symptome ab, können sie am übernächsten Tag die Schule wieder besuchen.
  • Der Verstoß gegen diese Hygieneregeln kann zum Ausschluss von weiteren Unterrichtsveranstaltungen führen.

Gehen wir achtsam miteinander um!

Viele Grüße

Ihr B. Koolen

Corona-Info XXVI / Danke für Ihre und eure Disziplin! (18.08.2020 – 18 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebes Kollegium,

fast eine Woche läuft nun schon der Schulbetrieb und ich möchte Ihnen und euch eine erste Rückmeldung geben:

Ich bin sehr beeindruckt, mit welcher Umsicht und Disziplin unsere strengen Hygieneauflagen von der Schülerschaft umgesetzt werden und wieviel Verständnis uns die Elternschaft entgegenbringt. Ich bedanke mich bei der Lehrerschaft für die große Geduld, mit der die Hygieneauflagen immer wieder erläutert werden und für die professionelle Umsicht, die auch dem kleinsten Verdachtsfall nachgeht.

Bei den aktuell steigenden Fallzahlen kann es natürlich sein, dass auch an unserer Schule ein Infektionsfall auftritt. Aber mit Ihrer und eurer Hilfe können wir auch damit umgehen:

  • Unterstützen Sie uns, indem Sie alle möglichen Verdachtsfälle – auch Erkältungssymptome – sofort im Sekretariat melden.
  • Sollten Sie umgezogen sein, sollten Sie neue Festnetz- oder Mobilfunknummern oder eine neue E-Mail-Adresse haben, bitte informieren Sie umgehend Ihre Klassen- oder Stufenleitungen!

Was auch immer passieren mag, wir am Stadtgymnasium schaffen das!

In diesem Sinne verbleibe ich mit vielen Grüßen

Ihr B. Koolen

Gemeinsam geben wir Corona keine Chance! (11.08.2020 – 15:00 Uhr)

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute können endlich wieder alle Schülerinnen und Schüler zur Schule gehen, gemeinsam lernen, Kontakte auffrischen und Freundschaften pflegen.

Wenn wir alle rücksichtsvoll miteinander umgehen und aufeinander achten, wird der Schulstart gelingen. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Corona am Stadtgymnasium keine Chance bekommt.

  • Beim Betreten des Schulgebäudes waschen oder desinfizieren wir uns die Hände.
  • Solange wir auf dem Schulgelände sind, tragen wir eine Maske und haben auch Wechselmasken dabei.
  • Vor dem Unterricht halten wir uns in unseren Pausenbereichen auf. Vor dort werden wir von der jeweiligen Lehrkraft abgeholt.
  • Das Schulgebäude ist kein Aufenthaltsbereich! Im Gebäude gehen wir grundsätzlich auf der rechten Flurseite und achten auf die Einbahnstraßenregelung.
  • Im Unterricht können wir einzeln die Maske kurz absetzen um zu trinken.
  • Während der großen Pausen kann auch gegessen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird.
  • Der im Unterricht festgelegte Sitzplatz darf auf keinen Fall geändert werden.
  • Wer erkältet ist, Husten oder Schnupfen hat, bleibt so lange zu Hause, bis die Symptome abgeklungen sind oder wir wirklich sicher sein können, dass keine Corona-Symptome vorliegen!
  • Jede Änderung der Adresse, jede Änderung der Festnetz- oder Mobilnummer, jede Änderung der E-Mail-Adresse muss der Schule sofort mitgeteilt werden!

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wir freuen uns auf Sie und euch und wünschen einen guten Start ins neue Schuljahr.

B. Koolen

Corona-Info XXV / Unterrichtsbeginn ab dem 12. August 2020 (07.08.2020 – 14:00 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
am 12. August 2020 startet wieder der Regelunterricht für alle Schülerinnen und Schüler!
Endlich können wieder alle Schülerinnen und Schüler zur Schule gehen, gemeinsam lernen, Kontakte auffrischen und Freundschaften pflegen.

Andererseits ist aber das Corona-Virus noch nicht besiegt.

Deshalb gelten für den Unterricht und den gesamten Aufenthalt auf dem Schulgelände strenge Hygienemaßnahmen. Dazu gehören:

  • Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgebäude und in allen Unterrichtsräumen, zunächst befristet bis Ende August. Für die Masken müssen Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern selber sorgen. Wir empfehlen dringend das Mitführen von Wechselmasken!
  • Händewaschen bzw. Handdesinfektion bei Betreten des Schulgebäudes
  • Feste Lerngruppen, fester Sitzplan, feste Unterrichtsräume
  • Für die Jahrgänge 5 bis 9 Unterricht nur in Klassenräumen, der Fachtrakt bleibt für diese Jahrgänge geschlossen.
  • Klare Trennung aller Jahrgänge während des Unterrichts und während der Pausen

Die neuesten Vorgaben des Schulministeriums sowie das aktualisierte Hygienekonzept des Stadtgymnasiums können Sie hier nachlesen und herunterladen.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, mit diesen Hygienemaßnahmen wollen wir die Infektionsrisiken so weit wie möglich verringern. Je konsequenter wir sie alle gemeinsam beachten, desto eher können wir dann nach und nach wieder auf sie verzichten. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Infektionsfall auftreten, haben wir gute Chancen, die Infektionskette zurückzuverfolgen und zu durchbrechen. Deshalb noch eine letzte dringende Bitte an alle Eltern und Schülerinnen und Schüler:

  • Sollten Sie umgezogen sein, sollten Sie neue Festnetz- oder Mobilfunknummern oder eine neue E-Mail-Adresse haben, bitte informieren Sie umgehend Ihre Klassen- oder Stufenleitungen !

Ich freue mich sehr darauf, Sie und euch alle wiederzusehen, und bin zuversichtlich, dass wir gut durch die Zeit kommen.

Ihr B. Koolen

Corona-Info XXIV / Schuljahresstart 2020-2021 (22.06.2020 – 14:15 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
nach den Sommerferien starten wir wieder mit dem Regelunterricht nach Stundenplan!

Das geht aus einer Rundmail hervor, die das Schulministerium heute an alle Schule geschickt hat. Welche Hygienemaßnahmen dann an unserer Schule gelten sollen, wird noch bekannt gegeben. Ich finde, das ist eine gute Nachricht! Wir sollten nun zuversichtlich davon ausgehen, dass uns auch dieser Schritt zurück in eine verantwortungsvolle Normalität gelingt.

Darauf freue ich mich und verbleibe bis zum neuen Schuljahr mit vielen Grüßen.

Ihr B. Koolen

Corona Info XXIII / Zeugnisausgabe am Freitag, den 26. Juni 2020 (23.06.2020 – 9:00 Uhr)

Liebes Lehrerkollegium, Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
der letzteSchultag steht vor der Tür! Da wir nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in der Schule versammeln können, muss die Zeugnisausgabe versetzt und auf den Schulhöfen erfolgen. Der unten angegebene Zeitplan regelt, wann sich welche Klasse und welche Stufe wo einfindet.

Nun wünsche ich allen erholsame Ferien und einen guten Start ins neue Schuljahr. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Ihr Bernhard Koolen

Oben angegeben ist die Einteilung der Klassen für die Zeugnisvergabe am letzten Schultag.

Die Zeiten sind von allen Klassen bzw. Stufengruppen unbedingt pünktlich einzuhalten. Es gelten für die Sammlung der Gruppen auf dem jeweiligen Schulhof die aktuellen schulischen Hygieneregeln, die unbedingt von allen Schülern zu beachten sind!

Die Schüler erhalten jeweils im Durchgangsverfahren ihr Zeugnis und gehen unmittelbar danach wieder nach Hause.

Für die Gruppen, die sich auf dem großen Schulhof treffen, läuft das Verfahren wie folgt ab:

Die Schülergruppe betritt einzeln in alphabetischer Reihenfolge durch das Rolltor das Schulgebäude , erhält dort durch den Klassenlehrer jeweils einzeln ihr Zeugnis und verlässt die Schule unmittelbar danach durch den Notausgang des Fachtraktes zum Heiligen Weg hin.

Für die Gruppen, die sich auf dem kleinen Schulhof treffen, läuft das Verfahren wie folgt ab:

Die Schülergruppe betritt einzeln in alphabetischer Reihenfolge durch die Tür den Vorraum der Sporthallen, erhält dort durch den Klassenlehrer jeweils einzeln ihr Zeugnis und verlässt die Schule unmittelbar danach durch den Notausgang des Sporttraktes (blaue Tür) zum Ostwall hin.

Auf beiden Schulhöfen befindet sich kontinuierlich eine Aufsicht durch Lehrpersonal, die auf die strikte Einhaltung der Hygieneregeln achtet!

Corona-Info XXII / Was tun bei Corona-Verdachtsfällen? (04.06.2020 – 17:00 Uhr)

Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

  • Es kann sein, dass eine Person selbst erkrankt sein soll und möglicherweise die Schule besucht hat.
  • Denkbar ist auch, dass eine Kontaktperson zu einem gemeldeten Fall möglicherweise die Schule besucht hat,
  • oder sogar eine Kontaktperson zu einer Kontaktperson möglicherweise die Schule besucht hat.
    • In jedem Fall muss sofort die Schulleitung (0231 / 50 23 136) informiert werden, die dann ihrerseits Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnimmt.
    • Also: Sobald Sie von Verdachtsfällen wissen oder zu wissen glauben, zögern Sie nicht anzurufen, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe.

Ihr B. Koolen

Corona-Info XXI / Herr Koolen bleibt länger im Amt! (02.06.2020 – 18:00 Uhr)

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
mir war immer sehr daran gelegen, den anstehenden Schulleitungswechsel möglichst reibungslos und ohne längere Phasen der Unterbesetzung im Leitungsteam sicherzustellen. Dies gilt umso mehr in der aktuellen Ausnahmesituation. Als mir daher vor einigen Wochen aus dem Kollegium und der Schulöffentlichkeit signalisiert wurde, dass eine Verlängerung meiner Amtszeit auf ein positives Echo stoßen würde, habe ich nach Rücksprache mit Familie und Angehörigen einen entsprechenden Antrag an die Schulaufsicht gestellt. Diesem Antrag ist mit Schreiben vom heutigen Tag stattgegeben worden, so dass ich Ihnen und euch nun offiziell mitteilen kann: Ich werde erst zum 31.01.2021 in den Ruhestand versetzt und bleibe bis dahin im Amt. Damit wird auch die für den 19.06.2020 geplante Verabschiedungsfeier auf das Ende des kommenden Halbjahres verschoben.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, in meinem letzten Amtsjahr habe ich den Beginn und den Höhepunkt der Corona-Krise erleben und schulisch umsetzen müssen. Vielleicht ist es mir vergönnt, mit Ihrer und eurer Unterstützung auch Schritte zur Überwindung der Krise mitgestalten zu können. Das wünsche ich mir und freue mich auf die weitere konstruktive Zusammenarbeit.

Auf ein gutes Schuljahr 2020/2021!

Ihr B. Koolen

Corona-Info XX / Terminplan bis zu den Sommerferien (22.05.2020 – 21:00 Uhr)

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
hier noch einmal eine Übersicht aller Unterrichtstage der Jahrgänge 5 bis EF. Die Aufteilung der Teilgruppen ist der Corona-Info XIX zu entnehmen, die Q1 hat Unterricht nach Plan.

Corona-Info XIX / Wiederbeginn des Unterrichts für alle Jahrgangsstufen ab 25.05.2020 (15.05.2020 – 15:30 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ab Montag, 25.05.2020 startet der Unterricht tageweise mit Teilgruppen.

Hierzu folgende Informationen:

  • Die Jahrgansstufe Q1 wird weiterhin täglich nach Stundenplan unterrichtet. Sie schreibt auch in den Grundkursfächern noch Klausuren. Den aktuellen Raumplan finden Sie hier zum Download.
  • Die Jahrgänge 5 bis EF kommen in Teilgruppen zur Schule.
  • An folgenden Tagen haben diese Teilgruppen Unterricht:
  • Bis zu den Sommerferien sind somit die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – EF dreimal in der Schule.
  • An den Unterrichtstagen werden sechs Stunden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik unterrichtet.
  • Für die Jahrgänge 9 und EF gibt es nach der 6. Stunde zusätzlich eine Beratungsstunde, in der sich Schülerinnen und Schüler über weitere Verbesserungsmöglichkeiten in den übrigen Fächern informieren können. Entsprechende Beratungstermine werden vorab mit der Klassen- oder Jahrgangsstufenleitung vereinbart.

Informationen zu den geänderten Versetzungsbestimmungen für dieses Schuljahr (2019/2020)

  • Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 8 werden automatisch in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt, auch wenn die erbrachten Leistungen nicht ausreichen.
  • Grundsätzlich gilt für die Leistungsbewertung in diesem Schuljahr: Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers im 2. Halbjahr beruhen auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im 1. Halbjahr. Zusätzliche Klassenarbeiten entfallen.
  • Freiwillige Wiederholungen werden nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet.
  • Am Ende der Jahrgangsstufe 6 kann Eltern der Wechsel der Schulform empfohlen werden, wenn die Schule davon ausgeht, dass das Kind an einer anderen Schulform besser gefördert werden kann. Letztendlich entscheiden aber die Eltern.
  • Für die Jahrgangstufe 9 und die EF bleiben die bisherigen Versetzungsregeln der APO S I bestehen, man wird also nicht automatisch versetzt, weil in beiden Jahrgangsstufen Abschlüsse bzw. Berechtigungen erworben werden. Es gelten aber aufgrund der Corona-Krise folgende Sonderregelungen:

a) Erweiterte Wiederholungsmöglichkeiten:

Die Wiederholung der Jahrgangsstufe wird nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet.

b) Regelungen der Leistungsbewertung:

Die Schülerinnen und Schüler erhalten auf Wunsch im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten die Gelegenheit, mit zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen ihre Noten zu verbessern. Außerdem können sie in diesem Schuljahr – falls nötig und von ihnen gewollt – in mehr Fächern eine Nachprüfung machen, um Abschlüsse oder Berechtigungen zu erreichen.

Über die genaue Umsetzung dieser Regelungen (insbesondere hinsichtlich der zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen) sowie hinsichtlich der Möglichkeit der zusätzlichen Nachprüfungen werden euch bzw. Sie die Fach- bzw. Klassenlehrer noch gesondert informieren.

Ich freue mich darauf, Sie und euch, liebe Schülerinnen und Schüler, endlich wiederzusehen.

Bis bald!

B. Koolen

Corona-Info XVIII / Raumplan für den Unterricht der Q1 (gültig ab Dienstag, den 12. Mai 2020) (12.05.2020 – 19:45 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler der Q1,
unter dem folgeden Link könnt ihr euch den aktuellen Raumlan downloaden.

Corona-Info XVII: Raumplan für den Unterricht der Q1! (08.05.2020 – 13:30 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler der Q1,
wie ihr Corona-Info XVI entnehmen könnt, startet für euch der Unterricht wieder am 11.05.2020. Den geänderten Raumplan könnt ihr euch hier downloaden.

Corona-Info XVI: Ab kommenden Montag beginnt der Unterricht für die Q1! (07.05.2020 – 17:45 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebes Lehrerkollegium,
ab kommenden Montag, 11.05.2020, beginnt wieder der Unterricht für die Q1. Es wird nach dem alten Plan unterrichtet, nur die Sportkurse entfallen. Ein Raumplan wird in Kürze veröffentlicht.

Um Gefährdungen mit Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Lehrkräften zu vermeiden, gelten folgende

Verhaltensregeln im Schulbereich

  • Ein-und Ausgang nur über den Haupteingang.
  • Die markierten Weg sind einzuhalten, insbesondere die Einbahnstraßen
    Regelung im Verwaltungstrakt.
  • Warteort ist der Schulhof, dort werden die Schülerinnen und Schüler
  • Für jede Lerngruppe wird für jeden Raum ein fester Sitzplan erstellt, der bei Bedarf der Schulleitung vorgelegt werden kann.
  • Während des Unterrichts wird der Sitzplatz nicht verlassen (Ausnahme: Toilette)
  • Kein Aufenthalt im Schulgebäude.
  • Kein Zusammenstehen/ -sitzen in Gruppen, auch nicht in Pausen!
  • Einhaltung der Hygienevorschriften =
  • Abstandsgebot von mindestens 1,5 m
  • Maskenpflicht auf dem Schulgelände.
  • Hände desinfizieren beim Betreten der Schule
  • Tische + Stühle bei jedem Raumwechsel reinigen
  • Das Schulgelände muss nach dem Unterricht zügig verlassen werden.

Auch für alle anderen Jahrgangsstufen wird in Kürze ein Zeitplan für den Wiederbeginn des Unterrichts erstellt.

Liebe Schülerinnen und Schüler, ich freue mich schon darauf, Sie und euch wiederzusehen.

Ihr B. Koolen

Corona-Info XV: Abitur 2020 / Aushändigung der Abiturzulassung (06.05.2020 – 9:30 Uhr)

Am Freitag, den 08.05.2020, erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 ihre Zulassung im Büro des Schulleiters. Um die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, ist es zwingend vorgeschrieben, dass alle Schülerinnen und Schüler sich an den folgenden Plan halten:

UhrzeitNameUhrzeitNameUhrzeitName
8:00 – 8:10Abd – Al-B8:10 – 8:20Ama – Bal8:20 – 8:30Ber – Dal
8:30 – 8:40Dar – El B8:40 – 8:50Eni – Gei8:50 – 9:00Ger – Hus
9:00 – 9:10Hus – Kem9:10 – 9:20Kin – Met9:20 – 9:30Neu – Pen
9:30 – 9:40Pre – Röh9:40 – 9:50Sch – Sej9:50 – 10:00Sim – Szo
10:00 – 10:10Top – Wai10:10 – 10:20Yak – Zir  

Die Schule kann – wie in den letzten beiden Wochen – ausschließlich über den Haupteingang betreten werden. Die Beschilderung ist einzuhalten. Im Verwaltungstrakt herrscht Einbahnregelung, d. h. Zugang vom Osten und Ausgang im Westen.

Jede Abiturientin und jeder Abiturient ist verpflichtet, das vorgegebene Zeitraster einzuhalten und persönlich zu erscheinen!

04.05.2020, Windt

Corona-Info XIV (04.05.2020 – 21:00Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrerinnen und Lehrer,
die Initiative „Dortmunder Nähbienen“ hat unserer Schule 150 wiederverwendbare Stoffmasken zu Verfügung gestellt, die wir für Notfallzwecke bereithalten. Ganz lieben Dank den fleißigen Nähbienen!

Damit ist unsere Schule auch im Bereich der Hygienemaßnahmen gut aufgestellt. Wir warten auf die weitere Schulöffnung, werden uns aber wohl bis zum Ende der Woche gedulden müssen.

Die Abiturvorbereitungen laufen planmäßig, ab dem 12. Mai beginnen die Prüfungen. Für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen haben wir besondere Vorkehrungen getroffen.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wie gut ist unser digitaler Unterricht? Was läuft schon gut, wo müssen wir noch besser werden? Dazu gibt es eine anonyme Umfrage auf dieser Homepage. Bitte nehmt euch ein paar Minuten Zeit und macht bei der Umfrage mit! Wir brauchen eure/Ihre Rückmeldungen.

Vielen Dank!

Ihr B. Koolen

Corona-Info XIII: Wie geht’s in der kommenden Woche weiter? (30.04.2020 – 17:45 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrerinnen und Lehrer,
die Lern- und Trainingsangebote für die Q2 werden in der kommenden Woche fortgesetzt. Den Raum- und Zeitplan für die Angebote entnehmen sie bitte dem Raum und Zeitplan.

Ab dem 11. Mai 2020 werden voraussichtlich weitere Jahrgänge vermutlich tageweise wieder Unterricht am Stadtgymnasium haben. Genauere Informationen werden aber nicht vor Beginn der nächsten Woche bekannt sein.

Ich wünsche allen ein erholsames und gesundes verlängertes Wochenende.

Ihr B. Koolen

Corona-Info XII (24.04.2020 – 13:45 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrerinnen und Lehrer,
die Wiederöffnung der Schule hat begonnen. Die Lern- und Trainingsangebote für die Q2 werden zunehmend angenommen, die Situation ist entspannt. Natürlich machen sich vor allem die künftigen Abiturientinnen und Abiturienten Sorgen, wie denn nun das Abitur laufen wird und wie wir mit Ansteckungsgefahren und Risikogruppen umgehen werden.

Dazu kann ich an dieser Stelle Folgendes mitteilen:

  • Die Abiturprüfung wird zwar zeitlich gestrafft, aber geordnet und nach dem üblichen Verfahren stattfinden.
  • Wir werden alles dafür tun, um Ansteckungsgefahren zu minimieren und eine angemessene Hygiene sicherzustellen:
  • Wir werden sehr große Prüfungsräume mit ausreichend Sicherheitsabstand bereitstellen und haben auch für Schülerinnen und Schüler, die selber zu Risikogruppen gehören bzw. mit solchen in häuslicher Gemeinschaft leben, zusätzliche Schutzmaßnahmen entwickelt. Bei Bedarf sprechen Sie bitte Frau Bajda, Herrn Weppelmann und Herrn Windt an, damit wir alles Erforderliche in die Wege leiten können.

Ihnen, liebe Q2 wünsche ich nun eine gute Vorbereitung und am Ende vor allem eine erfolgreiche Abiturprüfung. Bleiben Sie ruhig! Bleiben Sie informiert! Bleiben Sie gesund!

Ihr B. Koolen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern der übrigen Jahrgangsstufen und Klassen,

auch in Ihren /euren Jahrgängen herrscht große Verunsicherung, wie es mit der Schule weitergeht.

Zurzeit gibt es aber noch keine verlässlichen Informationen. Sobald ich Genaueres über eine Ausweitung des Unterrichts ab dem 04. Mai 2020 weiß, werde ich an dieser Stelle umfassend informieren. Das wird aber erst Ende der kommenden Woche der Fall sein.

Vorsorglich können Sie Ihren Klassen- und Jahrgangsstufen-Leitungen schon jetzt mitteilen, wenn Ihr Kind zu einer Risikogruppe gehört bzw. mit möglichen Risikopatienten in häuslicher Gemeinschaft lebt. Wir werden diese Kinder besonders schützen, um die Ansteckungsgefahren so weit wie möglich zu reduzieren.

Ich weiß, dass Sie jetzt noch einige Tage in Ungewissheit leben müssen. Sollten Sie noch Gesprächsbedarf haben, können Sie mich per Mail (bkoolen@stadtdo.de) oder telefonisch erreichen (0231 50 25 805).

Ich wünsche Ihnen und euch Gelassenheit und vor allem Gesundheit.

Ihr B. Koolen

Corona-Info XI (20.04.2020 – 16:15 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrerinnen und Lehrer,
ab heute wird der elektronische Unterricht für die Klassen 5 bis Q1 fortgesetzt. Für die Jahrgangsstufe Q2 starten ab Donnerstag, 23.04.2020, freiwillige Unterrichtsangebote zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung.

Die Unterrichtsangebote sind dem beigefügten Stunden- und Raumplan zu entnehmen.

Damit Unterricht stattfinden kann, ist es wichtig, dass die aufgeführten Hygieneregeln konsequent eingehalten werden. Damit schützen wir uns und andere. Das Einhalten von Hygieneregeln ist ein Zeichen von Achtsamkeit und Solidarität gerade gegenüber den stärker gefährdeten Menschen.

Alles Gute für den Wiederbeginn des Unterrichts!

B. Koolen

Corona-Info X (16.04.2020 – 13:00 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrerinnen und Lehrer,
es ist absehbar, dass nach den Osterferien die Schule schrittweise geöffnet und der Unterricht allmählich wiederaufgenommen wird! Dazu ist nach bisherigem Informationsstand folgender Fahrplan vorgesehen:

  • Do, 23.04.2020: prüfungsvorbereitendes Training und ggf. nachholender Unterricht für die Q2 in den jeweiligen Abiturfächern.
  • Mo, 04.05.2020: Der Unterricht wird auf weitere Jahrgänge ausgeweitet. Genauere Informationen folgen!
  • Für die Jahrgänge 5 bis Q1 wird der digitale Unterricht also zunächst fortgesetzt, bis weitere Öffnungsschritte bekannt sind.

Die Wiederöffnung der Schule muss selbstverständlich unter Einhaltung klarer Hygienevorgaben und unter Sicherstellung des notwendigen Infektionsschutzes erfolgen, um Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und alle in Schule Beschäftigten zu schützen.
Deshalb gilt für alle, die sich im Schulgebäude aufhalten, absolute Schutztuch- oder Schutzmaskenpflicht!

Ich danke für Ihr und euer Verständnis und bitte weiterhin um Geduld, damit wir behutsam und überlegt zur Normalität zurückkehren können.

B. Koolen

Öffnungszeiten der Schule während der Ferien

Während der Ferienzeit bleibt das Stadtgymnasium zwischen 8:00 und 12:00 von Montag bis Freitag geöffnet (außgenommen sind die Feiertage). Wir wünschen Ihnen trotz der Coronakrise erholsame Ferien.

Corona-Info IX (31.03.2020 – 16:00 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

Abiturprüfung 2020

Nach derzeitigem Informationsstand ergeben sich aus der Verschiebung der Prüfung um drei Wochen folgende Rahmentermine für unsere Schule, die ich noch einmal insgesamt aufliste:

  • Fr, 08.05., 13:15: Aushändigung der Zulassungsbescheide an die Q2
  • Di, 12.05. Beginn der schriftlichen Prüfungen (Haupttermin)
  • Mo, 25.05. Ende der schriftlichen Prüfungen (Haupttermin)
  • Mi, 03.06. / Do, 04.06.: mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach
  • Mi, 10.06.: Bekanntgabe der bisherigen Abiturnoten
  • Mi, 17.06.: Mündliche Prüfungen im 1.-3. Fach
  • Fr, 26.06., 11:00 Uhr Aula: Ausgabe der Abiturzeugnisse. Damit wird die offizielle Abiturfeier auf den letzten Schultag vor den Ferien verschoben. Der ursprüngliche Termin lässt sich nicht mehr halten!

Allgemeine Informationen zur Corona-Situation

Ob wir nach den Osterferien in welchem Umfang den Unterricht wieder aufnehmen können, ist zur Zeit überhaupt noch nicht absehbar! Ich erwarte zuverlässige Informationen in der Woche nach Ostern.

An dieser Stelle ein besonderer Gruß an die Eltern, die ihre jüngeren Kinder schon seit Wochen zu Hause betreuen müssen, sowie an die Schülerinnen und Schüler, die auf jüngere Geschwister aufpassen müssen. Hier wird ein nicht zu unterschätzender Beitrag geleistet, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Ansteckungsketten zu unterbrechen. Dafür vielen Dank!

Nun aber wünsche ich allen trotz Corona erholsame, hoffentlich auch frohe und gesunde Osterfeiertage. Ich freue mich darauf, Sie und euch bald gesund wiederzusehen.

Bis dahin verbleibe ich mit vielen aufmunternden Grüßen.

B. Koolen

Corona-Info VIII (31.03.2020 – 19:00 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 bis Q2, liebe Eltern,
folgende Informationen aus dem Schulministerium leite ich an Sie weiter:

  • Alle Warnungen („blauen Briefe“) sind gegenstandslos. Das gilt auch für die Warnungen an die EF, die wir vorsorglich verschickt hatten. Das bedeutet: Bei den Zeugniskonferenzen zum Ende des Schuljahres wird eine einzige „neue“ und nicht gewarnte Minderleistung nicht gezählt. Minderleistungen, die schon auf dem Halbjahreszeugnis standen, werden dagegen angerechnet.
  • Informationen für die Q2: Über die Verschiebung der Abiturprüfung wurden Sie bereits informiert!  Das bedeutet:
  • Der Unterricht wird unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien wiederaufgenommen.
  • Die Zulassungsbescheinigungen werden erst am Freitag, 08.05.2020, nach der 6. Stunde ausgehändigt.
  • Die schriftlichen Prüfungen beginnen am 12.05. und enden am 25.05.2020. Danach setzen die Nachschreibtermine ein.
  • Über die weiteren Termine (Prüfungen im 4. Fach, Bekanntgabe der vorläufigen Abiturnoten, Nachprüfungen im 1., 2. und 3. Fach) werden Sie zeitnah informiert, sobald vom Schulministerium weitere Informationen vorliegen.

Im Augenblick müssen wir „auf Sicht fahren“! Nehmen Sie es gelassen und bleiben Sie gesund.

B. Koolen

Corona-Info VII (30.03.2020 – 14:45 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern,

ich hoffe Sie alle sind gesund und können einigermaßen mit der Vereinzelung des Alltagslebens umgehen.

Nachdem die Schule nun schon fast zwei Wochen geschlossen ist, kann ich Ihnen eine erste Rückmeldung des bisherigen elektronischen Unterrichts geben.
Zu allererst ein ganz dickes Lob: Das System scheint zu funktionieren, und auch die Rücklaufquote der Schülerinnen und Schüler ist erfreulich hoch. Positiv wahrgenommen wird auch, mit welchem Engagement Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen individuelle Rückmeldungen geben. (Bitte die Postfächer regelmäßig leeren!) Dafür ein herzliches Dankeschön!
Da überhaupt noch nicht abzusehen ist, wann der Unterricht tatsächlich wieder beginnt, kommt aus der Elternschaft die Bitte, nicht nur Wiederholungsaufgaben zu stellen, sondern auch im Stoff weiter voranzuschreiten. Ich leite diese Bitte an die Lehrerschaft weiter, wohl wissend, dass der elektronisch vorbereitete Stoff nach Unterrichtsbeginn gleichwohl noch einmal für alle Lerngruppen gesichert werden muss.

Wie wir am Ende des Schuljahres mit ausgefallenen Klassenarbeiten und Klausuren, mit Rückständen im Unterrichtsstoff umgehen werden, ist jetzt leider noch nicht abzusehen. Diese Ungewissheit werden wir ertragen müssen, denn das Wichtigste zurzeit ist, gesund zu bleiben und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Wenn Sie, liebe Eltern, in Schlüsselbereichen (siehe Info V) tätig sind und Ihr Kind zu Hause nicht betreuen können, kann die Schule eine Notfallbetreuung einrichten. Bitte rufen Sie uns und sprechen Sie die Einzelheiten mit uns ab!

Liebe Schulgemeinde, lassen Sie uns gemeinsam diese schwierige Situation meistern. Bleiben Sie – wenn immer möglich – zu Hause, erfreuen Sie sich am beginnenden Frühling und seien Sie zuversichtlich: Es kommt auch wieder eine Zeit nach Corona!

In diesem Sinne grüßt Sie

Ihr B. Koolen

Corona-Info VI – Info für die Q2 – Die Abiturprüfung wird verschoben (27.03.2020 – 12:15 Uhr)

  • Beginn jetzt am 12. Mai 2020,
  • Letzter Haupttermin am 25.Mai 2020.
  • Es wird einen zentralen Nachschreibtermin geben.
  • Die Abiturzeugnisse werden wie geplant am 13.06.2020 ausgehändigt.

Die noch ausstehenden Abi-Vorklausuren werden digital verschickt, der individuelle Zugangscode wird Ihnen vom Sekretariat (0231 / 50 23 136) ab Montag, 30.03.2020, mitgeteilt. Die Zulassungsbescheinigungen versenden wir in der nächsten Woche per Post.

Die Prüfungen erfolgen durch diese Verschiebung in kürzeren Abständen.

Liebe angehende Abiturientinnen und Abiturienten, nutzen Sie die noch verbleibende Zeit! Ich wünsche Ihnen eine gute Vorbereitung und eine erfolgreiche Abiturprüfung.

Bleiben Sie zuversichtlich und gesund!

Viele Grüße

B. Koolen

Schulschließung am Stadtgymnasium / Info V (23.03.2020 – 15:00 Uhr)

Die Notfallbetreuung wird ausgeweitet! Wenn ein Elternteil in den Schlüsselbereichen

  • Energie
  • Wasserversorgung
  • Ernährung + Lebensmittelverkauf
  • IT
  • Gesundheit
  • Wirtschaft + Finanzen
  • Transport + Verkehr
  • Medien
  • Verwaltung + Polizei
  • Kita + Schulen

tätig ist und die Kinderbetreuung durch die Eltern nicht möglich ist, besteht ein Anspruch auf Notfallbetreuung. Dies gilt erst recht für Alleinerziehende in den o.g. Bereichen. Außerdem steht die Notfallbetreuung ab sofort auch an Wochenenden und während der Osterferien (ausgenommen die Feiertage von Karfreitag bis Ostermontag) zu Verfügung.

Die Notfallbetreuung gilt für Eltern unserer Schule mit Kindern in den Jahrgängen 5 und 6.

Bitte melden Sie Ihren Bedarf im Sekretariat während der Öffnungszeiten von 08:00 bis 12:00 Uhr an und legen Sie die ausgefüllte Bescheinigung Ihres Arbeitgebers vor. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.

B. Koolen

Schulschließung am Stadtgymnasium / Info IV (17.03.2020 – 15:30 Uhr)

Ein aktueller Hinweis an Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler,
Die elektronischen Schülerarbeiten sind wie Hausaufgaben zu behandeln. Das bedeutet, sie dürfen nicht als Einzelleistung benotet werden, weil nicht erkennbar ist, ob der/die Lernende diese Aufgabe wirklich ohne fremde Hilfe selbstständig bearbeitet hat. Sie können nur als Gesamteindruck mit in die Bewertung einfließen.

B. Koolen

Schulschließung am Stadtgymnasium / Info III (17.03.2020 – 15:00 Uhr)

  • Der Schulbetrieb wird ab Mittwoch, 18.03.2020, bis zu den Osterferien eingestellt. Sekretariat und Schulleitung sind aber montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.
  • Nach telefonischer Absprache können Sie einen Termin vereinbaren und werden dann vom Sekretariat am Haupteingang Heiliger Weg 25 abgeholt.
  • Am 30.03.2020 erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Q2 ihre Quartalsnoten und ihre korrigierten Klausuren. Da die Schule nur einzeln betreten werden kann, erhalten die Schülerinnen und Schüler individuelle Termine, die Herr Windt noch bekannt geben wird.
  • Genau so wird verfahren, wenn die Q2 am 03.04.2020 ihre Zulassung und Abiturbelehrung ausgehändigt bekommt.
  • Wichtige Informationen zu den Wahlen der künftigen Q

Anders als zunächst geplant sehen wir von einem persönlichen Beratungsgespräch am Donnerstag, dem 19.03.2020, ab.

Stattdessen bitten wir die Schülerinnen und Schüler der EF, die auf der Homepage hinterlegte Testschüler-Dummy-Datei mit dem dort verlinkten LuPO-Programm zu öffnen und ihre Wahlen dort einzutragen. Diese sind im Anschluss an Herrn Windt (win@stadtgymnasium.com) UND Herrn Büker (buek@stadtgymnasium.com) zu schicken.

Bitte schickt uns unbedingt

  • eine pdF-Datei
  • oder ein Bildschirmfoto
  • oder ein Handy-Foto eines Ausdrucks des Wahlbogens.

Termin: Die Wahlen sind bis spätestens Montag, den 23.03.2020, 10:00 Uhr vorzunehmen und an Herrn Windt UND Herrn Büker zu schicken. Dabei muss der richtige Name der Schülerin/des Schülers erkennbar angegeben werden.

Sobald der Schulbetrieb wieder aufgenommen wird, können einzelne Wahlen im Rahmen der Möglichkeiten noch einmal überarbeitet und die Unterschrift nachgeliefert werden. Auf eine Rückmeldung per Mail sehen wir ab, da dies organisatorisch nicht in überschaubarer Zeit leistbar wäre.

Vielen Dank für eure Mithilfe!

B. Koolen

Schulschließung am Stadtgymnasium / Info II (16.03.2020 – 15:00 Uhr)

  • Am Dienstag wird die Betreuung der Schüler nach Stundenplan für alle Lerngruppen angeboten (regulärer Unterricht findet nicht statt).
  • Ab Mittwoch bleibt die Schule geschlossen, es findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Diese Notfallbetreuung können nur Eltern in Anspruch nehmen, wenn entweder beide in den Schlüsselbereichen Energie, Wasser, Ernährung, Hygiene, Gesundheit, Finanzen/Wirtschaft, Transport/Verkehr, Medien, staatliche Verwaltung und Bildung/Schule tätig oder in diesen Schlüsselbereichen tätig und alleinerziehend sind. Der Vordruck für eine Arbeitgeberbescheinigung und ein Antragsformular für die Schule können hier heruntergeladen werden. Während der Schulschließung können Besucher die Schule nur nach vorheriger Anmeldung beim Sekretariat (s.u.) betreten.
  • Morgen, Dienstag, 17.03.2020, können Eltern in der Zeit von 07:30 bis 18:00 Uhr die Notfallbetreuung beantragen.
  • Das Sekretariat ist bis auf weiteres montags bis freitags in der Zeit von 08.00 – 12:00 Uhr besetzt. In dieser Zeit ist auch die Schulleitung vor Ort erreichbar. Die Kommunikation mit der Schule erfolgt über die Homepage, das Sekretariat sowie über die Dienstmails des Lehrerkollegiums. Die Kolleginnen und Kollegen lesen und beantworten ihre Mails einmal vormittags nach 10:00 und abends nach 18:00 Uhr.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten von ihren Klassen bzw. Fachlehrkräften Aufgaben, die sie bearbeiten müssen. Diese Aufgaben orientieren sich am jeweiligen Stundenplan und sind in der regulär vorgesehenen Unterrichtszeit zu erledigen.
  • Die Abiturprüfung findet wie geplant nach den Osterferien statt!
  • SoMi-Noten und Klausuren für die Q2 liegen ab dem 27.03.2020 im Sekretariat zur Abholung bereit.
  • Die Wahlen für den Wahlpflichtbereich (ab Jahrgang 8) sowie für die zweite Fremdsprache (ab Jahrgang 7) werden über die Homepage abgewickelt, Informationen verteilen die Klassenleitungen über den jeweiligen E-Mail-Verteiler.
  • Eltern, die ihr Kind noch am Stadtgymnasium anmelden wollen, können sich hier auf dieser Homepage vormerken lassen. Wir werden so schnell wie möglich mit Ihnen einen individuellen Termin vereinbaren!

Aktuelle Informationen des Schulministeriums (15.03.2020 – 16:00)

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
auf der Internetseite des Schulministeriums können Sie die aktuellen Entscheidungen verfolgen. Kurzfassungen des lezten Erlasses in 10 Sprachen finden Sie ebenso unter folgendem Link:
Zur Seite des Schulministeriums

Bleiben Sie gesund

T. Lohmeier

Schulschließung ab Mi. 18.03.2020 (12.03.2020 – 20:00 Uhr)

Die Schulleitung gibt aufgrund der Coronainfektion Folgendes bekannt:
Der Unterricht ruht ab Montag, 16.03.2020, bis zum Beginn der Osterferien.

  • Am Montag ist wie vorgesehen für alle Schülerinnen und Schüler ein Studientag.
  • Am Dienstag, 17.03.2020, können Eltern aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken.
  • Ab Mittwoch, 18. 03.2020, entfällt der Unterricht komplett, über eventuelle Notbetreuungsangebote für die Jahrgänge 5 und 6 wird rechtzeitig informiert.

Alle Lehrkräfte treffen sich am Montag, 16.03.2020, um 10:00 Uhr zu einer Dienstbesprechung.

Bleiben Sie gesund!

B. Koolen

Schutzmaßnahmen zur Seuchenbekämpfung (12.03.2020 – 20:00 Uhr)

Um die Schutzmaßnahmen zur Seuchenbekämpfung zu unterstützen verfügt die Schulleitung Folgendes:

  1. Alle außerschulischen Veranstaltungen werden abgesagt.
  2. Alle Veranstaltungen, die über den Unterricht hinausgehen, entfallen (Pflegschaftssitzungen, Mottowoche etc.).
  3. Wir treffen Vorbereitungen für eine eventuell anstehende Schulschließung:
  • Alle SuS räumen ab sofort ihre Spinde leer und nehmen ihre Schulbücher mit nach Hause.
  • Alle Klassen der SI schreiben eine Mail an das Dienstpostfach der Klassenleitung. Dadurch stellen die KL einen E-Mail-Verteiler sicher, über den fachbezogene Schulaufgaben verteilt werden können.
  • In gleicher Weise verfahren alle Kurslehrkräfte der EF und Q1
  • In der Q2 mailen die SuS nur die Lehrkräfte ihrer vier Abiturfächer an.
  • Ab morgen informieren alle KL sowie die Kurs- und Stufenleitungen über die zu treffenden Maßnahmen.

Bernhard Koolen